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vom 24. Juni die Bewilligung der Mittel, um den Gerber noch den Rest des Jahres für dringende Arbeiten behalten zu können. Der Gerber hat nun die herzogliche : Ausbeute, soweit dies ohne weitere Angaben von Prof, zur Strassen möglich ist, erledigt, er hat weiter Felle der HOUYschen, der Erlanger’sehen und der Schillings’sehen Sammlungen gegerbt. Da nun die beiden Präparatoren (Koch und Kopp) ohne Anleitung von Prof, zur Strassen nicht mit Aufstellen neuer Objekte beschäftigt werden sollen, sondern mit dem Aufarbeiten alter Bestände zu tun haben, wenn dies erledigt ist, das Gerben selbst wieder übernehmen können, schlägt die Direktion vor, den mit Taglohn angestellten Gerber zu entlassen, und zwar auin 31. XII.
Gehaltsregulierung der im Felde stehenden Beamten;
Prof, zur Strassen schlägt der Gesellschaft in einem Schreiben vom ^6. Oktober vor, einen Teil seines Gehaltes in Abzug zu bringen wie dies bei den Beamten des Staates und der Gemeinden geschieht, nämlich in der Höhe von 7/10 des Offiziersgehaltes. Dies beträgt zurzeit M. 310.- monatlich. Zustimmung?,
Von dem Assistenten Dr. Brauns steht die Antwort über seine
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militärische«,Einnahmen 'aus; eine eventuelle Verrechnung auf sein Assistentengehalt wird sich nach der Höhe demselben richten. Falls Dr. Brauns nicht in den Abzug willigen sollte, soll ihm die Wahl zwischen Abzug oder Kündigung —unter Zusicherung der Wiedereinstellung nach dem Kriege-- gestellt werden. Aber erst/ müssen wir erfahren, ob er überhaupt ein nennenswertes Gehalt bom Militär* bezieht, (er ist Unteroffizier)
Der Präparator Ruprecht bezieht von militärischer Seite M. 16.50 monatlich, der Hausmeister Braun M. 18.90 monatlich, und der Schreiner Burkard M. 15.90 monatlich. Die Direktion schlägt vor, bei den Gehältern dieser Beamten, die alle Familie haben, keine Abzüge