Wiesbaden, den 19-..M ä. r z. 19 24.
Bahnhofstraße 15.
königliche Regierung
Abt. für direkte Stenern. Domänen und Forsten. B.
J.-No. IIl. c 1639.
P'8 wird gebeten, bei der Antwort vorstehende Nummer und Aktenzeichen anzugeben.
Anliegende 6 Erlaubnisscheine über sende«twir auf das an den Herrn Regierungs-Präsidenten hier gerichtete Schreiben vom 19. Februar 1904 mit dem ergebenen Hinzufügen, daß für etwa entstehende Beschädigungen die Gesellschaft mit dem von dem zuständigen Königlichen Oberförster zu berechnenden Ersatz aufzukommen hat. Die Erlaubnisscheine müssen die Herren stets bei sich führen. Wir ersuchen, die zuständigen Königlichen Oberförster , welche diesseits von der Ausstellung der Erlaubnisscheine in Kenntnis ge-
nachrichtigen.
Be/uch\ihres Reviers zu b
kn
das Direktorium der Senckenbergischen Naturforschenden Gesellschaft in
Frank f u r t a/M.