Unternehmen, mit ihrem Project der Veranstaltung einer Gesammtausgabe von v. Baer’s Werken hervor. Durch die in dem citirten Schreiben enthaltene und an die Fachgenossen gerichtete Aufforderung „an Stelle der Betheiligung an einer Bronze-Statue“ sich diesem Projecte anzuschliessen, wird dasselbe in unzweifelhafter Weise als ein Concurrenzunter- nehmen eingeführt, das nicht neben demjenigen der Universität Dorpat sich Geltung verschaffen will, sondern dasselbe zu kreuzen bestimmt ist. Wie aus dem an das Dorpater Comitd gerichteten und in dessen Acten befindlichen Begleitschreiben des Herrn Prof. His hervorgeht und durch andere dem Comite zugegangene Nachrichten bestätigt wird, haben die genannten Herren ihrem Circ-ulair bereits Verbreitung gegeben, ohne, wie das Comite ausdrücklich constatiren muss, den geringsten vorgängigen Versuch gemacht zu haben, mit der Universität Dorpat zu einem Einvernehmen zu gelangen. Das Begleitschreiben erklärt endlich, dass es die Herren Professoren Ecker, His und Leuckart freuen würde, wenn das Dorpater Comitd sich berufen fühlen sollte auch in ihrem Sinne mitzuwirken.
Die im Aufträge des Dorpater Comite von den Geschäftsführern an den Herrn Prof. W. His gerichtete Antwort lautet:
Geehrter Herr College!
Ihr geehrtes Schreiben nebst beiliegendem Circulair haben wir erhalten und dem Comite für Errichtung eines Baer-Denkmales vorgelegt. Wir sind autorisirt Ihnen zu erwidern, dass der Gedanke — abgesehen von der Errichtung eines Denkmales — die Veranstaltung einer neuen Ausgabe von von Baer’s Werken der Universität Dorpat vorzuschlagen, den Mitgliedern des Comite um so weniger fern und fremd bleiben konnte, als derselbe innerhalb der Grenzen Russlands schon von mehreren Seiten angeregt worden ist. Zunächst jedoch darf und wird dieses Comite, dem ihm gewordenen Aufträge entsprechend, keine anderweiten Verpflichtungen übernehmen, sondern seine Thätigkeit nur den zur Errichtung eines Monumentes in Dorpat erforderlichen Massnahmen zuwenden.
In vorzüglichster Hochachtung etc.
Das Comitfi glaubt schliesslich der Hoffnung Ausdruck geben zu dürfen, dass die Herren, welche ihm ihre Mitwirkung freundlic-hst zugesagt haben, sich durch den eingetretenen Zwischenfall nicht beirren lassen, sondern fortfahren werden, dem begonnenen Werke ihre Unterstützung zu gewähren; zu dieser Hoffnung hält das Coinitö sich für um so mehr berechtigt, als ihm wohl bekannt ist, dass auch in Deutschland häufig genug das Bedürf- niss sich geltend gemacht hat, den Gefühlen pietätvoller Erinnerung an einen grossen Mann durch Errichtung eines unter möglichst allgemeiner Betheiligung hergestellten Monumentes in Erz oder Stein Genüge zu leisten.
Die Geschäftsführer
Dorpat, den 21/9. Februar 1879.