l'ie zur Ausarbeitung neuer Statuten für unsere Senekenbergische naturforscbende Gesellschaft erwählte Commission hat, nachdem bei der Berathung am 27. April der §. 4 ihres vorgelegten Entwurfs die gesetzlich erforderliche Majorität nicht erlangt hatte, geglaubt, da dieser Paragraph ihr als ein Fundamental - Satz ihrer Arbeit galt, das ihr übertragene Mandat wieder an die Gesellschaft zurückgeben zu sollen, und hat dies in der Sitzung vom 11. Mai auch ausgeführt. Die Versammlung hat aber die bedeutenden Vorzüge des Entwurfs dabei so einstimmig anerkannt, dass man sich in dem Beschluss einigte, die Commission um die Beibehaltung des ihr anvertrauten Mandats und um Fortsetzung ihrer Arbeit zu ersuchen. Die Commission hat sich dessen nicht geweigert. Um aber die Arbeit und deren Abschluss zu fördern, wurde zugleich bestimmt, den Mitgliedern selber die Darlegung ihrer Ansichten zur Berücksichtigung bei dem neuen Entwurf möglich zu machen, so zwar, dass die Mitglieder aufzufördern sind,
„ihre Vorschläge und "Wünsche in Bezug auf den im Manuscript vorgelegten Entwurf durch Zusätze oder Umänderungen nach den einzelnen Paragraphen in bestimmt formulirter Fassung niederzuschreiben und spätestens bis zum Samstag den 25. Mai Mittags an die Direc- tion gelangen zu lassen, wo dann an diesem Tage die Commission die eingegangenen Vorschläge einer weiteren Prüfung ihrerseits unterziehen wird."
Indem wir Ihnen von diesem Beschluss Kenntuiss geben, laden wir Sie ein, in dem angedeuteten Sinne zu verfahren, und uns Ihre Vorschläge innerhalb der bezeichneten Frist zukommen zu lassen. Später erfolgende Eingänge würden keine Berücksichtigung mehr finden können.-
Frankfurt a /M. den 12 . Mai 1867.
Die zum Entwurf der Statuten erwäMte Commission
und in deren Namen
DK Potlftch', (1. Z. erster Direktor.