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.In unserer seit fast 50 Jahren bestehenden Seuckenbergisclien naturforschenden Gesellschaft hat sich schon seit längerer Zeit und wiederholt das Bedürfniss nach Abänderung mancher ihrer bisherigen Satzungen geltend gemacht, und ein zu diesem Zweck gewählter Ausschuss hat im Verein mit der Direction neue Statuten und eine dieselben ergän­zende Geschäfts - Ordnung entworfen, über welche nunmehr zunächst von den wirklichen arbeitenden Mitgliedern der Gesellschaft zu berathen und Be­schluss zu fassen sein wird, bevor sie der General - Versammlung zur end­gültigen Annahme vorgelegt werden können.

Nach den bestehenden Statuten können aber gültige Beschlüsse über Abänderungen derselben nur in einer Sitzung gefasst werden, in welcher zwei Drittheile sämmtlicher wirklichen Mitglieder anwesend sind, und es müssen sich wiederum zwei Drittheile der Anwesenden für die vorge­schlagenen Abänderungen entscheiden.

Nach den Erfahrungen der letzten Jahre dürfte ohne besondere Auf­forderung kaum zu hoffen sein, dass die zur Beschlussfassung erforderliche Anzahl von Mitgliedern sich zu den bevorstehenden Sitzungen zusammen­finden wird, da Viele derselben schon seit langer Zeit jeder Tlieilnahme an den Arbeiten der Gesellschaft sich enthalten haben.

Wir wählen desshalb im Interesse der uns Allen so werthen Gesell­schaft diesen ungewöhnlichen. Weg, um Sie auf das dringendste zu der auf

Samstag den 6. April d. J. Nachmittags 5 Uhr

anberaumten Sitzung der wirklichen Mitglieder der Senckenbergischen Gesellschaft einzuladen, mit dem gleichzeitigen Ersuchen, dass Diejenigen,