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.In unserer seit fast 50 Jahren bestehenden Seuckenbergisclien naturforschenden Gesellschaft hat sich schon seit längerer Zeit und wiederholt das Bedürfniss nach Abänderung mancher ihrer bisherigen Satzungen geltend gemacht, und ein zu diesem Zweck gewählter Ausschuss hat im Verein mit der Direction neue Statuten und eine dieselben ergänzende Geschäfts - Ordnung entworfen, über welche nunmehr zunächst von den wirklichen arbeitenden Mitgliedern der Gesellschaft zu berathen und Beschluss zu fassen sein wird, bevor sie der General - Versammlung zur endgültigen Annahme vorgelegt werden können.
Nach den bestehenden Statuten können aber gültige Beschlüsse über Abänderungen derselben nur in einer Sitzung gefasst werden, in welcher zwei Drittheile sämmtlicher wirklichen Mitglieder anwesend sind, und es müssen sich wiederum zwei Drittheile der Anwesenden für die vorgeschlagenen Abänderungen entscheiden.
Nach den Erfahrungen der letzten Jahre dürfte ohne besondere Aufforderung kaum zu hoffen sein, dass die zur Beschlussfassung erforderliche Anzahl von Mitgliedern sich zu den bevorstehenden Sitzungen zusammenfinden wird, da Viele derselben schon seit langer Zeit jeder Tlieilnahme an den Arbeiten der Gesellschaft sich enthalten haben.
Wir wählen desshalb im Interesse der uns Allen so werthen Gesellschaft diesen ungewöhnlichen. Weg, um Sie auf das dringendste zu der auf
Samstag den 6. April d. J. Nachmittags 5 Uhr
anberaumten Sitzung der wirklichen Mitglieder der Senckenbergischen Gesellschaft einzuladen, mit dem gleichzeitigen Ersuchen, dass Diejenigen,