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Antrag in der nächsten Versammlung der ordentlichen arbeitenden Mitglieder zur Bcrathung und Beschlußnahme vorgebracht werden soll. Das Resultat dieser Berathung der ordentlichen arbeitenden Mitglieder wird die Direktion einer baldmöglichst zu haltenden Generalversammlung vortragen, ohne dadurch, falls der gestellte Antrag abgelehnt wird, eine Erneuerung desselben von Seiten der Generalversammlung abweisen zu können.

Nach Erledigung dieser, so wie der in den § 29. 30. 31. erwähnten, der Reihenfolge nach zu verhandelnden Gegenstände schließt der Vorsitzer die Versammlung.

3. Oeffentliche Versammlung zur Jahresfeier.

H 33. Diese wird säbrlich am letzten Sonntag des Monats Mai gehalten und werden dazu sämmtliche hier anwesende Mit­glieder, so wie noch andere Personen von der Direktion eilige- laden. Die Direktion berichtet über die bedeutenderen Ereig­nisse, Verhältnisse und Leistungen der Gesellschaft und außerdem werden wissenschaftliche Vorträge von Mitgliedern der Gesell­schaft gehalten.

E. Von den Sammlungen.

§ 34. Ueber die Sammlung der Naturalien werden um­fassende, genaue Verzeichnisse geführt und die ausgestellte» Gegenstände gehörig bezeichnet.

§ 35. Das naturgeschichtliche Museum ist zu bestimmten Stunden für Jedermann frei geöffnet. Die Mitglieder erhalten auf ihren Namen ausgestellte und, auch zur Einführung von Fremden, für alle Wochentage gültige Karten.

§ 36. Außer daß die Naturaliensammlung unter der Oberaufsicht des zweiten Direktors steht, werden die einzelnen Abtheilungen derselben unter die besondere Aufsicht von auf drei Jahre gewählten und immer wieder wählbaren wirklichen Mit­gliedern gestellt, welche, unter Verwendung des in Folge der