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sich bei Verwendung ihrer Gelder, Vertauschung, Verkaufung und Anschaffung von Effekten nicht durch äußere Einwirkung beschränken lassen kann, so überträgt sie jedoch schon jetzt das Obereigenthum über sämmtliche ihr zugehörige und noch zu erwerbende Gegenstände dem medicinischen Institut der vr. Senckenbergischen Stiftung mit dem Zusatze, daß eine Ausübung der Eigenthumsrechte erst dann von der Sencken­bergischen Stiftungs-Administration kann vorgenommen werden, wenn die Gesellschaft verfassungsmäßig aufgelöst ist. Bis zu dieser Zeit wird die Dr. Senckenbcrgische Stiftungs-Admini­stration durch Mittbeilung eines jährlich zu errichtenden Inven­tars in Abschrift von dem Fortgang der Gesellschaft in Erwer­bung von Effekten in Kenntniß gesetzt.

II.

Organisation der Gesellschaft.

A- Von den Mitgliedern.

8 4. Diese sind entweder hiesige oder auswärtige. Die hiesigen theilen sich in ordentliche arbeitende M W' wie k lich » , und in außerordentliche «d« > E h ren mitglieder.

Die auswärtigen Mitglieder, welche mit denr Prä­dikat-der correspondirendeu-chezeichnet werden^ leisten--keinen jährlichen Beitrag , sondern rwn Zehnen werden imr wissenschaft­liche Mittheilunge n m b Beförd e ru n g d e r Z we ck » d a » Ges ell sch a f t erwartet. X

§ Zum ordentlichen arbeitenden Mitgliede kann jeder gewählt werden, der entweder die Naturwissenschaften als Dtu-^ dium betreibt, oder wenigstens die «issenschafiliche^ Sitzung * "ß* /b es tt chen und bei den Sammlungen sich thätig beweisen will.