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sich bei Verwendung ihrer Gelder, Vertauschung, Verkaufung und Anschaffung von Effekten nicht durch äußere Einwirkung beschränken lassen kann, so überträgt sie jedoch schon jetzt das Obereigenthum über sämmtliche ihr zugehörige und noch zu erwerbende Gegenstände dem medicinischen Institut der vr. Senckenbergischen Stiftung mit dem Zusatze, daß eine Ausübung der Eigenthumsrechte erst dann von der Senckenbergischen Stiftungs-Administration kann vorgenommen werden, wenn die Gesellschaft verfassungsmäßig aufgelöst ist. Bis zu dieser Zeit wird die Dr. Senckenbcrgische Stiftungs-Administration durch Mittbeilung eines jährlich zu errichtenden Inventars in Abschrift von dem Fortgang der Gesellschaft in Erwerbung von Effekten in Kenntniß gesetzt.
II.
Organisation der Gesellschaft.
A- Von den Mitgliedern.
8 4. Diese sind entweder hiesige oder auswärtige. Die hiesigen theilen sich in ordentliche arbeitende M W' wie k lich » , und in außerordentliche «d« > E h ren mitglieder.
Die auswärtigen Mitglieder, welche mit denr Prädikat-der correspondirendeu-chezeichnet werden^ leisten--keinen jährlichen Beitrag , sondern rwn Zehnen werden imr wissenschaftliche Mittheilunge n m b Beförd e ru n g d e r Z we ck » d a » Ges ell sch a f t erwartet. X
§ Zum ordentlichen arbeitenden Mitgliede kann jeder gewählt werden, der entweder die Naturwissenschaften als Dtu-^ dium betreibt, oder wenigstens die «issenschafiliche^ Sitzung * "ß* /b es tt chen und bei den Sammlungen sich thätig beweisen will.