19
emselbcn lange in Somit worden t hatten. Zcmerken iand der
r Bezug i freiem gegeben : andern
>ate das dem ich u dessen Vegeiste- nicht da oeutende inmitten Dienste viel ich ist, oder il dieser > gesagt: Opfern
mg seyn Pflichten ibekannt in denke raurigen bin es »i sollte, r seiner enehmen unserem unen ist, ur seine eses sch
lmhaftcn llche sich
c: „Ich ern, die fammen- rstalt zu lnsichten ndschaft. alschuld. ung bei. ung als
»enden ste der lichtet schuld Glichen
ad erliche m nicht
(Anlage 3.)
Betreff: Das Verhältnis der Direktion der Senckenbergischen naturforschenden Gesellschaft zu der auf dem Hause Lit. F, Num. 125 zu Gunsten des inzwischen verstorbenen Bürgers und Bäckermeisters Johann Mohrhardt constituirten Nachhypothek von fl. 900 im 24 fl. Fuße.
Ich habe die Ehre, in dem Nebenbelreff das Nachfolgende zu berichten.
Der am 4. Februar 1827 verstorbene hiesige Bürger und Bäckermeister Johann Mohrhardt hatte auf dem mit einem ersten Jnsatz-Capital von fl. 2000 belasteten Hause des hiesigen Bürgers und Hutstaffirers Johann Friedrich Geisow und dessen Ehefrau, Lit. F, Num. 125 eine Ucberbesserungshvpothek von fl. 900 zu 5 pCt., später zu pCt., jährlicher Zinsen stehen.
Ehe der einzige Sohn des vorbcnannten Gläubigers Carl Wilhelm Mohrhardt im Jahre 1818 nach Brasilien abreistc, stellte er unterm 30. Mai 1818 auf die Direktion der Senckenbergischen naturforschenden Gesellschaft eine Vollmacht aus, kraft welcher die gedachte Direction das vorerwähnte Capital verwalten und die Zinsen seinem Vater lebenslänglich verabfolgen sollte, wobei der Mandant wahrscheinlich von der Voraussetzung ausging, daß das gedachte Capital auf seinen eigenen und nicht auf seines Vaters Namen in den Hypothekrnbüchcrn einzuschreiben sev.
Nachdem nun die Gcisow'schen Eheleute das verhypothecirte Haus an den hiesigen Bürger und Buchbindermeister Johann Jacob Becker und dessen Ehefrau und diese Eheleute solches an den hiesigen Bürger und Zuberkrämer Johann Georg Marr und dessen Ehegattin weiter verkauft hatten, letztere Eheleute aber die Währschaft in das fragliche Haus erwirken wollten, wurde dieselbe theils weil sich das Jnsatz-Document über das mchrbesagte zweite Jnsatz-Capital von fl. 900 <1. ei. 3. Juni 1818 nicht vorgefunden hatte, theils weil cs an dem erforderlichen Conscnse des zweiten Jnsatz-Creditors fehlte, beanstandet.
Die Johann Georg Marr'schen Eheleute wendeten sich hierauf wegen Amortisation des fehlenden Jnsatz-Documents und Bestellung eines Curatoris ad hoc an das Stadtgericht. Da nun bei den Jusatz-Aeten die vorhcrerwähnte Vollmacht des Mohrhardt'schen Sohnes befindlich gewesen, so wurde die Direction der Senckenbergischen naturforschenden Gesellschaft vor die Stadtgerichts-Commission geladen, wo dieselbe die (von mir abgefaßte) schriftliche Erklärung am 9. Deccmbcr 1839 dahin abgab, daß sie, so weit Carl Wilhelm Mohrhardt bei vorliegender Sache bethciligt sev, gegen die gestellten Anträge nichts einzuwendcn habe.
Nachdem das Stadtgericht die behufs der Amortisation des Jnsatz-Documents erforderliche Edictalladung verfügt und zugleich erkannt hatte, daß, da Carl Wilhelm Mohrhardt durch die Direction der Senckenbergischen naturforschcnden Gesellschaft als seine Mandatarin hinlänglich vertreten sev, es der beantragten Bestellung eines Cuialoris ad hoc nicht bedürfe, wurde späterhin die fragliche Amortisation verfügt und im Mai dieses Jahres den Marr'schen Eheleuten die verlangte Declaration Seitens der Direction der naturforschcnden Gesellschaft im Namen des Carl Wilhelm Mohrhardt dahin crtheilt, daß das Capital von fl. 900 als zweite Hypothek fünf Jahre lang, vom 1. Mai 1837 an gerechnet, zu 3 3 / 4 pCt. jährlicher Zinsen unter vierteljähriger Aufkündigung stehen bleiben solle.
Hierbei ist zu bemerken, daß die Zinsen des mchrbesagtcn Capitals vom 3. Juni 1818 bis zum 3. Juni 1834 an Herrn Di. Cretzschmar bezahlt und von diesem an den Bäckermeister Johann Mohrhardt bis zu dessen Ableben vergütet, auch auf Abrechnung dieser Zinsen verschiedene Anschaffungen re. für Carl Wilhelm Mohrhardt gemacht worden seyn sollen.
Die Direction der Senckenbergischen naturforschcnvcn Gesellschaft hat Herrn Di. Cretzschmar bereits zur Rechnungs-Ablage aufgefordert und wird bemüht seyn, diesen Gegenstand baldigst zu ordnen.
Meine unmaßgebliche Ansicht geht nun dahin, daß die Direction
1) mit Herrn Dr. Cretzschmar wegen der fraglichen Zinsen Abrechnung zu pflegen,
2) den sich hieraus ergebenden baaren Betrag, so wie die weiter zu erhebenden Zinsen, bei Hochlöblichem Rechnei-Amt zu deponiren und zu diesem Zwecke
3) bei dem Stadt-Gericht die geeignete Anzeige hiervon, so wie von der Niederlegung des von Carl Wilhelm Mohrhardt erhaltenen Mandats zu machen, auch zugleich auf Bestellung eines Ouratori« ad hoc behufs der weiteren Zinsenerhebung anzutragen haben dürfte.
Frankfurt a.M. den 15. Oktober 1840. Eder.
(Anlage 4.)
Herr Di. Ed. Rüppell hat, wie es den sämmtlichen hier anwesenden Mitgliedern unserer Gesellschaft bekannt seyn wird, unter der Ueberschrift „Neue Mittheilungen und Nachträge re." eine Druckschrift in mindestens 4 — 500 Exemplaren außt^dhn lassen, die nicht nur an öffentlichen Orten aufgelegt, sondern deren Inhalt auch selbst in auswärtigen Zeitungen besprochen wurde. Die Mitglieder der Direction der Senckenbergischen naturforschenden Gesellschaft werden in derselben mehr oder weniger einzeln und in ihren persönlichen Verhältnissen Angriffen ausgesetzt, und hielten es daher dieselben für angemessen, über einen bereits zum Stadtgespräch gewordenen Gegenstand eine öffentliche Gegen-Erklärung in hiesige Zeitungen einrücken zu lassen. ■— Eine hierauf in denselben Blättern anonym, angeblich von mehreren wirklichen Mitgliedern eingerückte „Erörterung" macht den Mitgliedern der Direction zum Vorwurf, als hätten solche durch ihre Erklärung innere Gesellschafts-Differenzen ohne Ermächtigung der Gesellschaft erörtert und veröffentlicht. — Da durch diese Bekanntmachung theilweise eine unrichtige Ansicht über den geschehenen Schritt der Mitglieder der Direction entstehen könnte oder selbst schon entstanden ist, so erklären dieselben hiermit, daß sie weit davon entfernt waren, durch ihre Erklärung etwaigen Beschlüssen der Gesellschaft vorzugreifen, und daß jene Erklärung, wie auch schon ihre Abfassung genügend zeigt, nur persönliche Zurückweisungen enthält, zu welchen es keiner Ermächtigung von Seiten der Gesellschaft bedurfte.
Die Mitglieder der Direction bitten, diese ihre Erklärung in das heutige Protocoll aufzunehmen.
3 *