(Sitte solche radikale Hülfe scheint uns auch eine Prüfung der Statuten zu erheischen, wobei die Majorität der Commission auf folgende beiden Punkte besonders aufmerksam zu machen sich gedrungen fühlt:

1) Daß die Direktoren, die Secretaire und Casstrer in der Art wechselten, daß jeder zwei Jahre im Amt stünde und folglich jedes Jahr ein Direktor, Secretair und Cassirer abginge, die für das nächstfolgende Jahr nicht wieder gewählt werden könnten, wohl aber in dem darauf folgenden Jahre.

2) Daß erklärt würde, ein besoldeter Lehrer könne weder Direktor, noch Secretair, noch Cassirer seyn. Die Sache spricht für sich, indem Niemand sich selbst eontrolliren kann, das Direktorium aber verbunden ist, alle Angestellten in ihrer Pflicht-Erfüllung zu überwachen. Auch ist es ein hier allgemein eingeführter und zweckmäßiger Gebrauch; so waren die Doktoren Neef und Varrentrapp Mitglieder des Verwaltungsrathes des Bürger- und des Fremdenhospitales, so wie sie die Anstellung als Arzt annahmen, verpflichtet auszutreten. So lange Herr l)r. Cretzschmar Lehrer der Anatomie bleiben wollte, konnte er nicht in die Administration der vr. Senckenbergischen Stiftung erwählt werden. Das hier Gesagte, wird ausdrücklich wiederholt, soll nur als Motiv des Antrags gelten.

Unsere finalen Anträge wären sonach

1) Ueber die bei Hohem Senat eingereichte Bittschrift nochmals abstimmen zu lassen, und zwar in der Art: ob deren Inhalt pure genehmigt werde.

2) Den wie es uns scheint höchst dankenswerthen Vorschlag des Herrn Dr. Cretzschmar zu verlesen und zur Abstimmung zu bringen.

3) Den Herren Doctoren Cretzschmar und Rüppell die Beschlüsse der Versammlung mitzutheilen und diesen zu ersuchen, Hohen Senat oder den Wohlregierenden Herrn Bürgermeister von Erledigung der Sache in Kenntniß zu setzen.

4) Endlich darüber abstimmen zu lassen: ob eine Commission zur Revision der Statuten jetzt schon zu erwählen, oder dieser Gegenstand auf gelegenere Zeit zu verschieben sey.

Frankfurt a.M. den 8. Oktober 1840. vr. Varrentrapp. vr. Neeff. »

vr. Lorey. vr. Stiebel.

vr. med. Muller.

Tabelle der Abtragung der Hypothekenschuld

der Senckenbergischen naturforschenden Gesellschaft, welche anjetzt fl. 32,000 im fl. 24 Fuß ä 3 '/ 2 % per Jahr verzinslich beträgt, vorausgesetzt, daß während 26 Jahren das gleiche Capital wie gegenwärtig aus der Gesellschaft verzinst werde und außerdem

alljährlich fl. 750 im fl. 24 Fuß getilgt werden:

Im Jahr

Total der Tilgungrsumine im fl. 24 Kuß.

Zinsen derselben

» 3 7a.

Im Jahr

Total der Tilgung-summe im fl. 24 Fuß.

Zinsen derselben

ä 3 7».

fl-

kr.

fl-

kr.

fl.

kr.

fl-

kr.

1841

750

26

15

1854

13257

38

464

1842

1526

15

53

26

1855

14471

38

506

29

1843

2329

41

81

32

1856

15728

07

550

29

1844

3161

13

110

39

1857

17028

36

' 596

1845

4021

52

140

44

1858

18374

36

643

06

1846

4912

36

171

56

1859

19767

42

691

52

1847

5834

32

204

12

1860

21209

34

742

20

1848

6788

44

237

36

1861

22701

54

794

34

1849

7776

20

272

10

1862

24246

28

848

37

1850

8798

30

307

56

1863

25845

05

904

34

1851

9856

26

344

58

1864

27499

39

962

28

1852

10951

24

383

17

1865

29212

07

1022

25

1853

12084

41

422

57

1866

30984

32

1084

26

Zusammen im 26. Jahr fl. 32,068. 58 kr.; mithin fl.

68. 58 kr. zuviel.