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§. 1. Die nach §. 7 des Protokolles der vorigen Sitzung eingegangene und auf 10 Punkte ausgedehnte Beschwerdeschrift des Herrn Dr. Rüppell wurde verlesen und nach gepflogener Berathung beschlossen, dieselbe zur vorläufigen Prüfung und Begut­achtung an eine Commission von 5 Mitgliedern zu verweisen, zu welcher die Herren Doktoren Varrentrapp, Müller, Eder, Nceff und Stiebe! erwählt wurden; da aber Herr Dr. Eder die Annahme verweigerte, trat Herr Dr. Lorey an seiner Stelle ein, welcher nach ihm die meisten Stimmen hatte.

Sitzung vom 16. Oktober 184«.

In Gegenwart der wirklichen Mitglieder Herren: A. Bansa, Dr. de Vary, Dr. Bögner, Di. Creve, Dr. Eder, Dr. Frese­nius, Dr. Friedleben, Grunelius, Schoss von Heyden, Keßler, Dr. Kcstner, Dr. Lorey, Dr. Mappes, Ph. Meyer, Dr. Mül­ler, Dr. Neeff, Dr. Rüppell, Dr. A. Schmid, Dr. Sömmernng, Dr. Stiebel, Dr. Varrentrapp sen., Voigt.

§. 1. Herr Dr. Varrentrapp verlas den Bericht der in voriger Sitzung zur Begutachtung der Eingabe des Herrn Dr. Rüp­pell ernannten Commission (Anlage 1), worauf auch die schriftliche Mittheilung verlesen wurde, welche Herr Dr. Cretzschmar am 8. Oktober (Anlage 2) unmittelbar an diese Commission eingeschickt hat und welche die Ueberschrift führt: Bericht über meine ursprüngliche Beziehung zu der seit 15 Jahren bekleidete» Anstellung als Lehrer der Naturgeschichte am Museum der Senckenbergi- schen naturforschenden Gesellschaft.

§. 2. Man vereinigte sich dahin, die den einzelnen Sätzen der Beschwerdeschrift des Herrn Dr. Rüppell genau folgenden Abschnitte des Commissionsberichtes nach einander zur Berathung und Beschlußnahme zu bringen.

Herr Dr. Mappes äußerte hierbei, er habe in voriger Sitzung eine unmittelbare Besprechung der gar nicht verwickelten Gegenstände dem Bearbeiten durch eine Commission vorgezogen, weil er es für besser halte, offen gegen einander über die Ansichten auszutauschen, und weil das bisher schon oft geschehene theilweise Beruhigen und Ausgleichen nur zu einer vorübergehenden Bes­serung, aber zu keiner gründlichen Heilung der tiefer liegenden Nebel geführt habe; als man aber eine Commission gewollt, sey er der Wahl fremd geblieben, weil sie gerade auch über sein Benehmen berichten solle; er habe sich jedoch, wie man wisse, ausdrück­lich Vorbehalten, über jeden Satz der Beschwerdeschrift des Herrn Dr. Rüppell sich zu äußern, und darum die Zurücknahme jedes Wortes derselben verbeten, weil veröffentlichte und wieder zurückgenommcne Beschuldigungen, Bitterkeiten u. dgl. von Seiten dieses Mitgliedes schon allzuoft vorgekommen und er selbst, soweit von Klagen gegen ihn die Rede sey, entweder schuldig oder unschuldig befunden, nicht von der Instanz absolvirt seyn wolle, was ihm immer und überall für eine verwerfliche Einrichtung gelte. Er komme daher nun aus jenen Vorbehalt zurück. Herr Dr. Rüppell erbot sich, sich während der Verhandlungen zu entfernen; cs unterblieb jedoch auf die Entgegnung des Herrn Dr. Mappes, daß es die rechte Art nicht sey, erst anzugreifen und sich dann dem Streit zu entziehen, von ihm selbst sey nicht zu fürchten, daß die Gegenwart des Herrn Dr. Rüppell ihn im geringsten in seiner freien Meinungsäußerung hindern werde.

§. 3. liebet den ersten Antrag des Herrn Dr. Rüppell, den Beschluß der Gesellschaft vom 30. Mai d. I., erneuertes Ansu­chen um fernere Bewilligung der Staatsunterstützung von jährlichen fl. 1500 betreffend, wegen statutenmäßig ungenügender Zahl der Anwesenden zu casflren, äußerte sich die Commission dahin, daß er allerdings begründet sey und daher in einer vollzähligen Sitzung jener Gegenstand nochmals zur Abstimmung gebracht werden müsse.

Vor diesem Verfahren warnte Herr Dr. Eder, wegen der bedenklichen Folgerungen, die daraus gezogen werden könn­ten; Alles, was feit dem Jahr 1817 geschehen, könne dann auch in Zweifel gezogen und da und dort eine Sitzung mit solchem Formfehler aufgefundcn und Alles darin verfügte für ungültig erklärt werden; unabsehbar seyen die hieraus möglicherweise ent­stehenden Verwirrungen. Ueberall gäbe es einen Rechtsgebrauch, der die bestehenden Gesetze ergänze, zum Theil selbst umändere; auch dieser sey zu achten und hier bestünde ein solcher unbestritten seit die Gesellschaft eristire bis heute. Aber wenn er bestritten werde, müsse er vor der gesetzlichen Bestimmung weichen, entgcgneten die Herren Varrentrapp, Stiebel, Müller, Mappes, Bög­ner u. a. Die Herren von Heyden und Sömmerring erinnerten daran, nicht zu übersehen, daß in unserer Gesellschaft die wis­senschaftlichen Arbeiten Hauptzweck seyen und die strengen Regeln der Staatsverwaltung nicht auf unsre nur untergeordnete Admini- strativangelegenheiten angewendet werden sollten. Herr von Heyden erinnerte noch daran, daß ja Herr Dr. Rüppell selbst schon manche Anträge gestellt und Beschlüsse veranlaßt habe, ohne sich um die vorhandene Mitgliederzahl zu bekümmern, und auch jetzt nur diesen einzigen Beschluß und nicht die übrigen in der Sitzung vom 30. Mai gefaßten angreife.

Als man zur Abstimmung darüber schreiten wollte, ob die Gesellschaft den in einer nicht gesetzlich vollzähligen Sitzung gefaß­ten Beschluß vom 30. Mai d. I. wegen erneuerten Ansuchens um fernere Staatsuutcrstützung in der heutigen Sitzung sanctio- niren wolle, erklärte Herr Dr. Eder, daß er sich gegen die Zulässigkeit dieser Fragestellung verwahre und an der Abstimmung keinen Antheil nehme. Auf das Verlangen einiger Mitglieder nach geheimer Abstimmung, erklärten Andere, daß sie jedenfalls ihre Stimmen öffentlich abgäbcn; jene beharrten nicht auf ihrem Verlangen und stellten keinen förmlichen dahin zielenden Antrag.

In der Abstimmung wurde hierauf die Frage mit 19 gegen 3 Stimme» bejaht.

§. 4. In Beziehung auf die weiteren Aeußcrungen des Herrn Dr. Rüppell fügte Herr Dr. Mappes noch Folgendes bei: Ein heimliches Jntriguiren, so zu sagen eine Ueberrumpelung der Gesellschaft, sey hierbei von Niemand beabsichtigt worden; er

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