Vorschrift der Satzungen einer eingehenden Prüfung u nterzogen ; sie hat ferner die Bank-Verzeichnisse mit den Aufzeichnungen in den Büchern geprüft und richtig g e f unden . Auch die vorgenommenen Stichproben mit den Belegen und Eintragungen wurden als richtig erkannt.

Die aufgestellte Bilanz wurde geprüft und die Voran­schläge in der vorgelegten Form genehmigt . Die Kommissi­on hat das Protokoll im Abschlussbuch unterzeichnet und beantragt:

ä Di eGene ralversammlung wolle die Rechnungs a bj _ age f ür d ie Zeit vom 1. Oktober 1928 bis 30. September 1929 genehmigen und den Direktionsmitgliedern und Kas- s irern Herrn WALTER MELBER und OSCAR F. OPPENHEIMER Ent­lastung erteilen."

Die Generalversammlung stimmt dem Antrag zu. j

Nach dem Dienstalter scheiden aus der Kommis­sion aus die Herren: J.H.de BArty und Dr. R. NIEDERHOF­HEIM.

Die Kommission schlagt an ihrer Stelle satzungsgemäss in doppelter Anzahl vor die Herren: f

1. J. C. BESTHORN |

2. J. BERGENTHAL

3 . HARRY WEISS

4. WALTHER HESSENBERG.

Die beiden erstgenannten Herren: BESTHORN und BERGENTHAL werden durch Akklamation gewählt . Nach dieser Wahl setzt sich die Kommission für 1929/30 wie folgt zusammen:

1. OTTO HIRSCH, als Vorsitzender , 2. EDUARD D'ORVILLE