Vorschrift der Satzungen einer eingehenden Prüfung u nterzogen ; sie hat ferner die Bank-Verzeichnisse mit den Aufzeichnungen in den Büchern geprüft und richtig g e f unden . Auch die vorgenommenen Stichproben mit den Belegen und Eintragungen wurden als richtig erkannt.
Die aufgestellte Bilanz wurde geprüft und die Voranschläge in der vorgelegten Form genehmigt . Die Kommission hat das Protokoll im Abschlussbuch unterzeichnet und beantragt:
ä Di e —Gene ralversammlung wolle die Rechnungs— a bj _ age f ür d ie Zeit vom 1. Oktober 1928 bis 30. September 1929 genehmigen und den Direktionsmitgliedern und Kas- s irern Herrn WALTER MELBER und OSCAR F. OPPENHEIMER Entlastung erteilen."
Die Generalversammlung stimmt dem Antrag zu. j
Nach dem Dienstalter scheiden aus der Kommission aus die Herren: J.H.de BArty und Dr. R. NIEDERHOFHEIM.
Die Kommission schlagt an ihrer Stelle — satzungsgemäss in doppelter Anzahl— vor die Herren: f
1. J. C. BESTHORN |
2. J. BERGENTHAL
3 . HARRY WEISS
4. WALTHER HESSENBERG.
Die beiden erstgenannten Herren: BESTHORN und BERGENTHAL werden durch Akklamation gewählt . Nach dieser Wahl setzt sich die Kommission für 1929/30 wie folgt zusammen:
1. OTTO HIRSCH, als Vorsitzender , 2. EDUARD D'ORVILLE