heit: HERMANN—LOSSIIJS.
Prof. DREVERMANN berichtet über die Besprechung, die er für die Gesellschaft in der Erbschaftsangelegenheit HERMAN im Kultus-Ministerium in Berlin geführt hat.
Nach längeren, nicht ganz einfachen Verhandlungen im Kultus-Ministerium,unter Anwesenheit von Ministerialrat Dr. KLINGELHOFER einerseits, Frl. LOSSIUS mit Herrn von OPPELN-BRONIKOI*, r SKI andererseits, wurde Einigkeit erzielt. Danach soll die Senckenberr:ische Gesellschaft unter Fortfall der im Testament bestimmten monatlichen Rente (= 50 Mark)
M. 8400.- sogleich nach Eingang des ministeriellen Bescheides einmalig bar bezahlen und weiter am 1. Januar 1951 , 1. Januar 1952 und 1. Januar 1955 je M. 1200.—. Beide Parteien (Prof. DREVERMANN unter Vorbehalt der Zustimmung der Direktion und Verwaltung der Gesellschaft) erklären sich mit
dieser Regelung einverstanden.
Da sich in dem soeben vom Ministerium eingetroffe
nen Bescheid irrtümlicherweise der Satz »unter Fortzahlung der Rente"findety so haben heute morgen neue Verhandlungen zwischen Prof. DREVERMANN und Frl. LOSSIUS stattgefunden, mit dem Ergebnis, dass die Senckenberr-ische Gesellschaft ihre einmalige Zahlung um M. 150.— erhöht , sodass Frl . LOSSIUS den Betrag von M. 8 550 .— durch Barscheck erhält, wenn sie der Gesellschaft einen notariell beglaubigten, rechtskräftigen Verzicht auf Fortzahlung der Rente übergibt. Die Verwaltung erklärt sich mit dieser Regelung einverstanden .
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Nach Erledigung der in der Tagesordnung vorgesehe
nen Punkte, dankt der Vorsitzende in warmen Worten allen