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Hypothek von 80 OOP Mark und
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Erbschaft Frau Eva Hermann
Der Herr Minister für Wissenschaft, Kunst und Volks-; bildung hat um Äusserung darüber gebeten, _ob die Gesellschaft bereit wäre, der Nicht der Erblasserin: Erl. LOSSIUS, die das Testament angefochten hat, mit einer Erhöhung ihrer monatlichen Rente von 50 auf etwa 100 Mark abzufinden.
Nach Information bei unserem Konsulenten Justizrat Dr. GÜNTHER, hat die Direktion —vorbehaltlich der Genehmigung der Verwaltung— sich bereit erklärt, die monatliche Rente von Erl. LOSSIUS unter folgenden Bedingungen auf 100 Mark zu erhöhen : fe
1. dass Erl. LOSSIUS die Wohnung im Hause Günthers
burgallee bis zu einem bestimmten Termin, der noch festtusetzen ist, räumt ; 1
2. dass die Mietschulden , die Erl. LOSSIUS an den
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Testamentsvollstrecker hat, in Raten von mindes-
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tens monatlich 10 Mark von der Rente abgezogen i werden;
3. dass keinerlei Stempel- und sonstige Kosten für eine etwa aufzunehmende Vertragsurkunde von unserer Gesellschaft übernommen zu werden brauchen, soweit sie den Vergleichsstempel übersteigen .
Sobald der Herr Regierungspräsident erklärt hat, dass die Gegenpartei auf diese Bedingungen eingeht, wird die Zustimmung der Verwaltung mitgeteilt werden.
Die Verwaltung erklärt sich mit den unter 1 bis 3 angeführten Bedingungen einverstanden.