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§ 10

Senckenberg-Bibliothek

Zwischen der Senckenbergisehen Bibliothek

und den anderen wissenschaftlichen Büchereien Frankfurts ist neuerdings ein Leihverkehr eingerichtet worden, damit die Bücher, die in den anderen Bibliotheken, aber nicht auf unserer Bibliothek vorhanden sind, vom Benutzer selbst entliehen werden können (also unter Aus­schaltung der bisher vermittelnden Bibliothek). Dazu ist aber nötig, dass die S.N.G. die Bürgschaft auch hinsicht­lich der anderen Bibliotheken für ihre Mitglie­der übernimmt . Sine solche Bürgschaft der S.N.G. besteht bisher nur der Senckenbergisehen Bibliothek gegen­über. Die von der Gesellschaft übernommene Bürgschaft ist bisher kaum in Anspruch genommen worden. Die Bürg­schaft wird erst dann herangezogen, wenn alle schritte gegen den säumigen Entleiher erfolglos geblieben sind.

Die .Verwaltung beschliesst auf Vorschlag der

Direktion.die Bürgschaft für unsere Mitglieder auch hin­sichtlich der anderen Frankfurter Bibliotheken zu über­

nehmen.

Schluss der Sitzung 19 Uhr 15.