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§ 10
Senckenberg-Bibliothek
Zwischen der Senckenbergisehen Bibliothek
und den anderen wissenschaftlichen Büchereien Frankfurts ist neuerdings ein Leihverkehr eingerichtet worden, damit die Bücher, die in den anderen Bibliotheken, aber nicht auf unserer Bibliothek vorhanden sind, vom Benutzer selbst entliehen werden können (also unter Ausschaltung der bisher vermittelnden Bibliothek). Dazu ist aber nötig, dass die S.N.G. die Bürgschaft auch hinsichtlich der anderen Bibliotheken für ihre Mitglieder übernimmt . Sine solche Bürgschaft der S.N.G. besteht bisher nur der Senckenbergisehen Bibliothek gegenüber. Die von der Gesellschaft übernommene Bürgschaft ist bisher kaum in Anspruch genommen worden. Die Bürgschaft wird erst dann herangezogen, wenn alle schritte gegen den säumigen Entleiher erfolglos geblieben sind.
Die .Verwaltung beschliesst auf Vorschlag der
Direktion.die Bürgschaft für unsere Mitglieder auch hinsichtlich der anderen Frankfurter Bibliotheken zu über
nehmen.
Schluss der Sitzung 19 Uhr 15.