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Vermächtnis Frau EVA HERMANN geb. ERMOLD
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Frau EVA HERMANN geh. ERMOLD hat die S.N.G. zu ihrer alleinigen Erbin ihres Nachlasses eingesetzt.
Das Vermächtnis besteht aus
1. der Liegenschaft Günthersburgallee I5, bebaut mit einem Vorderhaus, einem Hinterhaus und einem Garagenbau,
2. aus Wertpapieren in Höhe von etwa 10 000 Mark
3 . aus Möbel, Wäsche, Kleider etc.
Nach den bisherigen Informationen stehen demgegenüber Schulden (einschliesslich einer Hypothek) in Höhe von rund I6 000 Mark.
Auf dem Vermächtnis ruhen folgende Auflagen: an die Haushälterin CHRISTINE WEBER eine monatliche lebenslänglibhe Rente von 100 Mark; sie bekommt ausserdem bestimmte Möbelstücke, Wäsche, Kleider und soll drei Jahre lang (vom Tode der Erblasserin gerechnet) genau bezeichnete Räume bewohnen können.
An eine Nichte Frl. A. L0SSIUS, solange sie unverheiratet ist eine monatliche Rente von 50 Mark.
Uber einige weitere Möbelstücke und Gegenständ«] sind Bestimmungen getroffen (siehe hier beigefügte Abschrift des Testaments).
Für die Pflege der Grabstätte in der bisherigen Weise hat die S.N.G. zu sorgen.
Die Erblasserin bestimmt über die Verwendung des
Vermächtnisses Folgendes : »Meine Erbin soll die Erträgnisse des Kapitals soweit sie die angeordnete Rentenvermächtnisse übersteigen, dazu verwenden um Gelehrte in,
dem Stadium der neuesten Zweige der Naturwissenschaft zu
unterstützen, sofern sie ihre Arbeiten der Sencken- '
bergischen Gesellschaft zur Veröffentlichung überlassen»