2

Wäsche, ferner die Küchen und Speisekammer-Einrichtungen einschliesslich des Gasherdes, jedoch mit Ausnahme des Sil­bers, ferner alle bei meinem Tode vorhandenen Lebensmittel, Gonserven, Getränke und Brennmaterialien. Ich bestimme weiter dass Fräulein CHRISTINE WEBER drei Jahre lang nach meinem Tode das Zimmer im zweiten Stock des Gartenhauses Günthers­burg Allee 35 nach dem Garten zu, das sie augenblicklich be­wohnt, ferner das daneben liegende Balkonzimmer, den Obstkel­ler und das Bügelzimmer unentgeltlich benutzen kann.

4. Meiner Nichte Fräulein ANNA LOSSIUS geboren am 10. Juni 1698 zu Frankfurt am Main vermache ich, solange sie unverhei­ratet ist, eine Rente von monatlich fünfzig Mark im Voraus zahlbar.

5. Der Frau Anna Grimm in Frankfurt am Main vermache ich den Betrag von fünfhundert Mark, die in monatlichen Raten von je 10 Mark ausbezahlt werden sollen.

6. Der Frau Marie KUNTZE auf der Saalburg bei Homburg vor der Hohe vermache ich als Entschädigung für die meinem Manne und mir unentgeltlich gewährte Aufnahme und Verpflegung: zwei Metallbettstellen mit Matratzen, Unterbetten, Kissen, Deck­betten und zwei Daunensteppdecken, ferner einen dreitürigen grossen weissen Schrank ohne Inhalt, einen grossen Waschtisch mit Garnitur, aber ohne Inhalt, zwei Nachtschränkchen, ein Schuhschränkchen, einen eintürigen weissen Schrank, einen Zeiss 1 sehen Bücherschrank, einen kleinen Zeisssehen Bücher­schrank von den Schreibtisch, sowie eine Chaiselongue, alle Sachen ohne Inhalt.

7. Herrn und Frau Dr. RICHARD PEIFFER, hier Staufenstrasse 42, vermache ich als Entschädigung für die meinem Manne und mir gewährte unentgeltliche EatsaksäigaHg ärztliche Behandlung einen Kassenschrank ohne Inhalt, zwei kupferne Kaffeemaschi­nen mit kupfernem Brett, Teekanne, Rahmkännchen, Wasserkanne und Spirituskännchen.

8. Dem Fräulein Leimbach in Frankfurt am Main, Glauburgstr.84 vermache ich die Speisezimmereinrichtung bestehend aus einem grossen Büffet, einer Kredenz, einem Tisch, einem stummen Diener, einem schwarzen Ledersofa mit sehhs Stühlen und einem Sessel, einem Teppich, Vorhängen, sowie Teppich und Handarbei ten auf der Bailustrade. Der Inhalt der Gegenstände ist nicht mitvermacht.

9. Meine Erbin soll das Grab meines Mannes und mein Grab dem Friedhofsamt auf Friedhofsdauer zur Pflege übergeben mit der

Bestimmung, dass es so weiter bepflanzt wird, wie es angelegt ist. Die Kosten sind aus meinem Nachlasse zu tragen.

10. Die FL! Erbschaftssteuer für die Vermächtnisse soll aus meinem Nachlass bezahlt werden.

11. Pflichtteilsbere chtigte von meiner Seite oder der meines Mannes sind nicht vorhanden. Sollten dennoch von irgendeiner Seite - Pflichtteilsanspräche gestellt werden, so sollen diese nur nach gerichtlicher Feststellung der Berechtigung berück­sichtigt werden.

Frankfurt a. M., den 28. Juli 1927 gez. Eva Hermann geb. Ermold.

Nach meinem Tode bekommt Fräulein Lina Leimbach ausser was ich ihr in meinem Testament zugedacht habe, den runden Nähtisch im Esszimmer und den geschnitzten Stuhl auf dem Vorplatz.

Frankfurt a. M. den 2Z. November 1927 gez. Frau Eva Hermann.