(ABSCHRIFT!)
Abschrift
36 IV 620/27 - 6 -
Auf dem Umschlag sind 45 Mark in Stempel entwertet. |
No941 des Notariatsregisters für 1927.
Verhandelt Frankfurt am Main den 28. Juli 1927 |j
Vor dem Unterzeichneten zu Frankfurt am Main wohnhaften Notar ;■ im Bezirke des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main MAX j
NEUHAUS und den von diesem zugezogenen Zeugen, die dem Notar p von Person bekannt sind, nämlich:
1. Hausmeister Tahias* Janker (* r <z*J La 1
2. Bankangestellter Adolf Moos j!
beide datier wohnhaft erschien heute dem Notar von Person be- ; kannt: die Witwe EVA HERMANN geborene ERMORD, wohnhaft dahier f Die WITWE EVA HERMANN geborene ERMORD stellte den Antrag, ihr j; schriftlich abgefasstes Testemant abzunehmen. Die Erblasserin übergab dem Notar die diesem Protokoll als Anlage beigefügte offene Schrift und erklärte mündlich, dass diese Schrift ihre«- r letzten Willen enthalte. Das Protokoll ist hierauf vorgelesen i von der Erblasserin genehmigt und von ihr sowie von den Zeu- 1 gen wie folgt eigenhändig unterschrieben
gez. EVA HERMANN geb. ERMORD gez.JANKER MATHIAS gez. ADORF MOOS gez. MAX NEUHAUS, Notar.
Ich, die Unterzeichnete Witwe EVA HERMANN geborene ERMORD zu Frankfurt am Main treffe hiermit folgende letzwillige Verfü
gung:
1. Ich widerrufe hiermit ausdrücklich alle bisher von mir entrichteten letzwilligen Verfügungen, einerlei ob sie von mir allein, oder in Gemeinschaft mit meinem verstorbenen Manne errichtet sind.
Zu meiner alleinigen Erbin setze ich die Senckenbergische Naturforschende Gesellschaft in Frankfurt am Main ein.
Meine Erbin soll die Erträgnisse des Kapitals soweit sie die angeordneten Rentenvermächtnisse übersteigen, dazu verwenden • um Gelehrte in dem Studium der neuesten Zweige der Naturwissenschaft zu unterstützen, sofern sie ihre Arbeiten der Senckenbergischen Gesellschaft zur Veröffentlichung überlas-
sen.Sollte die eingesetzte Erbin die Erbschaft nicht annehmen
können oder wollen, so setze ich die hiesige Blindenanstalt, (Polytechnische Gesellschaft) zur alleinigen Erbin ein.
3 . Aus Dankbarkeit für ihre langjährigen treuen Dienste vermache ich meiner Haushälterin Fräulein Christine WEBER geboren am 20. März 1875 in Daxlanden bei Karlsruhe, falls sie bei meinem Tode noch in meinen Diensten steht, eine lebenslängliche Rente von monatlich RM. 100.—. Die Rente ist von meiner Erbin im voraus zu zahlen. Ausserdem vermache ih ihr sämtlich Möbel im Balkonzimmer, nämlich ein vollständiges Bett mit Matrazen, Bettdecken, zwei Kissen und Kolter, ein Waschtisch, ein Schrank, ein Sofa, sechs Stü-hle, ein Nachttisch, ferner die in ihrem seitherigen Zimmer befindlichen Möbel, nämlich: ein vollständiges Bett, zwei Schränke, ein Waschtisch, ein Tisch ein Nachttisch, ein kleines Schränkchen, ferner vermache' ich ihr meine sämtlichen Beleuchtungskörper in meiner Wohnung ferner den in meiner Wohnung stehenden Schrank mit sieben Schubladen, meine Nähmaschine, meine Kleider und Stie- " fei sechs Betttücher, sehhs grosse Bettbezüge, zwölf Kissenbezüge, zwölf Handtücher, meine Taschentücher und die Ktlchen-
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