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Justizrat Dr. jur. et phil. h. c. J. HAEBERLIN, der seit 50 Jahren Mitglied der Gesellschaft ist, soll zum 22. November die eiserne Medaille der Gesellschaft erhalten.
§ 14
Ansehaffungsbeihülfe für die Angestellten
Die Verwaltung stellt auf Antrag des I. Direktors den Betrag von 35 - 40 000 Mark, die aus Extrabeiträgen gedeckt werden, für die Verteilung unter die Angestellten zum 22. November zur Verfügung. Es erhalten Unverheiratete M. 1400.-, Verheiratete M. 1600.- , für jedes Kind sollen 200 Mark mehr gezahlt werden.
Für stundenweise Beschäftigte werden besondere Beträge angesetzt. Die in bedrängter Lage befindlichen Eltern von Frl. GÖB1L sollen bei dieser Gelegenheit den Betrag von 1000 Mark erhalten.
§ 15
Personalien
Dr. F. HAAS soll vom 1. Januar 1922 an zum Kustos ernannt werden.
Fräulein Pixis soll als Dank für ihre aufopfernde Tätigkeit im Interesse der Gesellschaft ein Scheck in Hohe von 3000Mark als Beitrag zu einer Sommerreise überreicht werden.
§ 16
Ordinär! at Prof. DREVERMANN
Die Verwaltung beschliesst auf Antrag des 1. Direktors der Gesellschaft, beim Kuratorium den Antrag zu stellen, dass Professor DREVERMANN, der bisher nur den Titel eines Ordinarius führt, ein vollständiges Ordinariat bekommen soll. Die Gesellschaft wird den Unterschied zwischen den bisherigen und neuen Bezügen zur Verfügung stellen. Sie wünscht mit diesem Anträge Herrn Professor DREVERMANN einen Beweis ihrer Dankbarkeit für seine fätrig-