-347-

bildung zu erlangen. Prof. DREVERMANN, an den diese Anregung i vom Polizeipräsidenten gelangt ist, wird gebeten, ein |

entsprechendes Schreiben zu entwerfen.

§ 12

Geschenk e und V e r m ä c h t n i s s e

1. Dr. LOTICHIUS schenkt die Differenz, die fehlt, um den Präparator KOPP eine Zeitlang auch nachmittags be­schäftigen zu können.

2. Die Hinterbliebenen des Fräulein EMILIE KUHN haben zu deren Gedenken der Gesellschaft M. 10 000.- für wissen­schaftliche Zwecke vermacht mit dem Vermerk:

»Zum Andenken an Fräulein Emilie KUHN am 4. März».

Die Gabe ist zur Verwendung und nicht zur Ansammlung von Kapital bestimmt.

Die Gesellschaft erklärt sich zur Annahme des Vermächtnisses bereit.

3. Juwelier ROBERT KOCH schenkte als Beitrag zum Erwerb der SCHILLINGSsehen Sammlung 2000 Mark.

4. Nach einer von Amtsgericht übersandten auszugswei-

l

sen Abschrift hat das verstorbene Ewige Mitglied WILHELM i MANSKOPF der S.N.G. letztwillig M. 10 000 vermacht. Die Mit­teilung trägt den Vermerk »wegen vieler Durchstreichungen und Bleistiftänderungen ist die Gültigkeit des Testaments höchst zweifelhaft».

t

§ 13

KARL HOFMANN sehe Zuwendung

Das hiesige Polizeipräsidium/übersandte am 11. 6. 21 die ministerielle Genehmigungvom 9. Mai 1921 zur Annahme der KARL HOFMANNschen Zuwendung.

§ 14

Eingänge

Einladung der Niederrheinischen Gesellschaft für Natur- und Heilkunde zu Bonn zur Feier ihres hundertjährigen Bestehens (21.und 22.Mai) Glückwünsche telegraphisch über­

mittelt.