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zur weiteren Bearbeitung und Erledigung.

§ 6

V e r m ä v htnis Reic h ent) a ch

Nach einem Briefwechsel zwischen Geheimrat zur ! :

STRASSEN und Justizrat Dr. BERG ist dieser zu der Überzeu­gung gelangt, dass die von Prof. REICHENBACH noch vorhandenen naturwissenschaftliche Bibliothek, wowie eine Bronze, die '

Prof. R. bei seinem 60. Geburtstag von Freunden und Schülern aus dem Kreise der Gesellschaft geschenkt worden ist, dem Museum zugedacht waren. Der Testamentsvollstrecker (Justizrat BERG) hat daher der Überführung der Bibliothek und der Bronze ins Museum zugestimmt unter folgenden Bedingungen: ,

1. Die Gesellschaft lässt über alle Bücher, Zeit­schriften usw. ein Inventarium aufnehmen, das mit Empfangsanzeige der Direktion versehen, zu den Akten des Testamentsvollstreckers kommt.

2. Der Gesellschaft ist nicht gestattet, das Eigen- , : tum an den ihr überlassenen Werken ganz oder teilweise J zu übertragen. Sie verpflichtet sich, die Werke herauszu [ geben und den Testamentsvollstrecker schadlos zu halten, ; falls von dritter Seite Ansprüche auf die Werke geltend ; j gemacht werden und diese Ansprüche durch rechtskräftiges . Urteil bestätigt sind.

Die Verwaltung erklärt sich mit den Bedingung'

einverstanden.

§ 7

T a f e 1 n f ü r E w i g_ e_ Mitglieder

Die Marmortafeln für die Namen der ewigen Mitglieder bieten keinen Platz mehr für weitere Namen. Da die Beschaf­fung neuer Marmortafeln augenblicklich zu grosse Kosten ver­ursachen würde, sollen die Namen der neueintretenden ewigen Mitglieder zunächst provisorisch in der Eingangshalle in einfacherer Weise angebracht werden.Um der Verwaltung Vorschläge zu unterbreiten, wird eine Kommission ernannt, bestehend aus der Direktion und den Herren LÖW BEER und

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