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§ S

Städtische Vergnügungssteuer

Die Stadt teilt mit, dass auf die Eintrittspreise ins Museum, sowie zu den Kinovorführungen die städtische Vergnügungssteuer erhöhen wird, im Betrage von 30 Pf. für eine Mark. Die Verwaltung heschliesst den Eintrittspreis ins Museum auf 2 Mark plus 60 Pf. städtische Steuer festzusetzen,

für die Kino-Vorstellungen dagegen von dem einmal festgesetz­ten Preis von 5 Mark die Steuer seihst zu tragen. Auf Vor­schlag von Prof. FLESCH soll an die Stadt das Ersuchen ge­richtet werden, dass es sich um rein wissenschaftlich-beleh­renden Inhalt handelt.

§ 4

Eingänge

Die behördliche Genehmigung zur Annahme des Ver­mächtnisses der Eheleute Stadrat Dr. KIRCKHEIM ist eingegangen.

§ 5

.y* Vermächtnis Hofmann

Das ^otokoll des Notars Justizrat Dr. ALEX. BERG vom 31. März 1920(NL 685 Notar-Reg. 1920) über die von dem Pflanzer CARL HOFMANN gemachte Zuwendung von 350 000 Mark 5 % deutsche Reichsanleihe kommt zur Verlesung. Die Verwaltung be- schliesst, diese Schenkung nach Massgabe der in der Urkunde enthaltenen Bestimmungen anzunehmen und die behördliche Ge­nehmigung zur Annahme der Schenkung nachzusuchen.

§ 6

Universitäts-Angelegenheiten

Die Verwaltung überträgt,dem an die Universität be­rufenen Prof. JOHNSEN die mineralogischen Vorlesungen .

Der Antrag des Kuratoriums , die Gesellschaft möchte zu den erhöhten Gehältern der Dozenten der Gesellschaft ent­sprechend höhere Beiträge zahlen, wird abgelehnt .

§ 7

Reinach-Prei s-Kommission

Als Kommission für den im Frühjahre 1921 fälligen