Sorge tragen. Die Gegenstände dieser SenderSammlungen bleiben Eigentum de Senckenbcrgischen Naturfurschenden Ge.sei 3 Schaft and sind, wenn sie für die Institats-Lehrsaisml ung nicht rrr^hr benötigt werden, zurückzugeten. Typen, besondere Seltenheiten, Stücke mit wichtigen Fund-rtangaben, Stücke, durch deren Abgabe Lücken in Variationsreihen entstehen würden, und Stücke der Sehausammlang sind von der Einreihung in die Instituts!ehr*asm!ungen 8usgescblc3 sen.
Institutsdirektoren, die zugleich Abteilu ngs leiter s m Senckenbergischen Museum sind, sind berechtigt, die aus dem Museum in die Inst .i tu* slehrsaina Lungen übergegangenen Objekte im Interesse dieser Sammlungen zu vertauschen. Die dafür erlangten Stücke sind wiederum Eigentum *er Senckenbergi3chen Naturf rächenden Gesellschaft.
In Jedem Felle steht den Institutsleitern die fr-^Ie Verfügung über Ge '.enstände zu, die aus Mitteln der Universität be schafft oder durch Angestellte oder Studierende der Universitäts- Institute gesammelt oder aeia Institutsleiter geschenkt worden sind Doch sind diese Gegenstände, s-b&ld der Institutsleiter ihrer nicht mehr bedarf, an die Sammlung der Senckeuberglsehen Katurfurschenden Gesellschaft, die die S^rge für saehgemösse Aufbewahrung übernimmt, als deren Eigentum aczagecen.
Die Universitätsinstitute stellen ihre LehrSammlungen sfcwie ihr übriges Dem..nstarti^nsmateriöi , soweit sie dieselbe** n.lc~t gleichzeitig für eigen® Zwecke benötigen, auch p ür die Unterrichts zwecke der Se uckenoergischen Ne turi’orsehenden Gesellschaft zur Verfügung.
§ 8
Auf Antrag der InstitataDirektoren, wer'en die Abteilungsleiter des Senckenbergigeben Museums den Universitätsinstituten geeignetes Dubletten- Material zum Verbrauch beim Unterricht und für Wissenschaft liehe Arbeiten endgültig überlassen. Typen und andere Cegenst'nn de der in § 7 Abschnitt 1 genannten Art sind hiervon auage- seb1 ssen-
Im üb»»ge» wird die Senekenbergi .sehe Haturfersehende Gesellschaft für möglichst wsitgehende Nutztar»ac v ung der Sammlung des Museums zu Lehr- und F.r ? -hungszwecken durch die Universität S.r*'e tragen. Wie auch von Öen Leitern der Uni versi tat sinat itute erwartet -erden darf, dass sie ihrerseits de•* Interesse des naturwissen’chaf 1 1ichen Museums der Gese 1 Ischaft wahren und nach krfften f"rd-rj) werde-.
§ 10
Für die Ausführung der in den §§4-8 getroffenen Bestimmungen ist der Di re t ,r es Senckenborgisehen Museums der Senck. n- tergisohen Naturforsch nden Gesellschaft verantwort lieh.
Frankfurt a. M. , den 25. März 1919
Kuratorium der Universität Die Direktion
gez. von Steinmeister der Ssnckenbergisehen Neturfor-
schenden Gesellschaft.
Dr. A. Kn: bl auch I. Direktor
Dr. Lüw Beer I. Schriftführer
Dr. A. Lot ichius II. Direktor
Dr. E. Geldschuld II. Schriftführer.