Sorge tragen. Die Gegenstände dieser SenderSammlungen bleiben Eigentum de Senckenbcrgischen Naturfurschenden Ge.sei 3 Schaft and sind, wenn sie für die Institats-Lehrsaisml ung nicht rrr^hr benötigt werden, zurückzugeten. Typen, besondere Seltenheiten, Stücke mit wichtigen Fund-rtangaben, Stücke, durch deren Abgabe Lücken in Variationsreihen entstehen würden, und Stücke der Sehausammlang sind von der Einreihung in die Instituts!ehr*asm!ungen 8usgescblc3 sen.

Institutsdirektoren, die zugleich Abteilu ngs leiter s m Senckenbergischen Museum sind, sind berechtigt, die aus dem Museum in die Inst .i tu* slehrsaina Lungen übergegangenen Objekte im Interesse dieser Sammlungen zu vertauschen. Die dafür erlangten Stücke sind wiederum Eigentum *er Senckenbergi3chen Naturf rächenden Gesellschaft.

In Jedem Felle steht den Institutsleitern die fr-^Ie Verfügung über Ge '.enstände zu, die aus Mitteln der Universität be schafft oder durch Angestellte oder Studierende der Universitäts- Institute gesammelt oder aeia Institutsleiter geschenkt worden sind Doch sind diese Gegenstände, s-b&ld der Institutsleiter ihrer nicht mehr bedarf, an die Sammlung der Senckeuberglsehen Katurfur­schenden Gesellschaft, die die S^rge für saehgemösse Aufbewahrung übernimmt, als deren Eigentum aczagecen.

Die Universitätsinstitute stellen ihre LehrSammlungen sfcwie ihr übriges Dem..nstarti^nsmateriöi , soweit sie dieselbe** n.lc~t gleichzeitig für eigen® Zwecke benötigen, auch p ür die Unterrichts zwecke der Se uckenoergischen Ne turiorsehenden Gesellschaft zur Verfügung.

§ 8

Auf Antrag der InstitataDirektoren, wer'en die Abteilungslei­ter des Senckenbergigeben Museums den Universitätsinstituten ge­eignetes Dubletten- Material zum Ver­brauch beim Unterricht und für Wissenschaft liehe Arbeiten endgültig überlassen. Typen und andere Cegenst'nn de der in § 7 Abschnitt 1 genannten Art sind hiervon auage- seb1 ssen-

Im üb»»ge» wird die Senekenbergi .sehe Haturfersehende Gesell­schaft für möglichst wsitgehende Nutztar»ac v ung der Sammlung des Museums zu Lehr- und F.r ? -hungszwecken durch die Universität S.r*'e tragen. Wie auch von Öen Leitern der Uni versi tat sinat itute erwartet -erden darf, dass sie ihrerseits de* Interesse des naturwissenchaf 1 1ichen Museums der Gese 1 Ischaft wahren und nach krfften f"rd-rj) werde-.

§ 10

Für die Ausführung der in den §§4-8 getroffenen Bestim­mungen ist der Di re t ,r es Senckenborgisehen Museums der Senck. n- tergisohen Naturforsch nden Gesellschaft verantwort lieh.

Frankfurt a. M. , den 25. März 1919

Kuratorium der Universität Die Direktion

gez. von Steinmeister der Ssnckenbergisehen Neturfor-

schenden Gesellschaft.

Dr. A. Kn: bl auch I. Direktor

Dr. Lüw Beer I. Schriftführer

Dr. A. Lot ichius II. Direktor

Dr. E. Geldschuld II. Schriftführer.