der 2. Verwaltungssitzung Seite 250) nicht zu dem angegebe­

nen Preise von M. 20700. liefern kann, vielmehr einen

Pre isaufschlag von 55% eintreten lassen müsse. Trotz

I sich die Ver- Inverstanden er­leb die Firma

3) die eingehende Begründung des Beschlusses,

4) die Namen der außerdem in dem Ausschuß zum Vorschlag gebrachten Gelehrten und die vollständigen Titel der bereifenden Arbeiten,

ft) etwa eingegangene Gutachten (§ 8) in Urschrift.

Dieser Schlußbericht wird den Akten der Gesellschaft (Säummelband Tiedemann-Preis) eingereiht.

§ 11

Die Verkündung der Preisverleihung erfolgt in derjenigen wissenschaftlichen Sitzung, die auf den 10. März fällt oder diesem Tage am nächsten liegt.

In dieser Sitzung gedenkt zunächst der I. Direktor der wissenschaftlichen Bedeutung Tiedemanns und seiner Be­ziehungen zur Gesellschaft unter kurzer Darlegung der Geschichte des Tiedemann-Preises und verkündet den Namen des Preisträgers. Hierauf hält der von dem Ausschuß bestimmte Berichterstatter einen Vortrag über die preisgekrönte Arbeit.

§ 12

Auswärtige Preisträger werden ohne weiteres unter die korespondierenden Mitglieder aufgenommen.

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