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der 2. Verwaltungssitzung Seite 250) nicht zu dem angegebe­nen Preise von M. 20700. liefern kann, vielmehr einen Pre isaufschlag von 55% eintreten lassen müsse. Trotz

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Beschlossen in der Verwaltungssitzung vom 10. Mai 1919 'lg nicht eintreten

Bestimmungen für die Verleihung des Tiedemann-Preises

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Das Kapital der Tiedemann-Preis-Stiftung wird getrennt w»n dem übrigen Vermögen der Senckenbergischen Naturfor­schenden Gesellschaft verwaltet. Es ist unangreifbar und ver­mehrt sich um diejenigen Beträge, die nicht für die Preisver- feihung verwandt werden.

§ 2

Der Tiedemann-Preis wird alle acht Jahre (zunächst wieder 1927) am 10. März, dem Tage der Promotion Friedrich Tiede- manns, einem deutschen Forscher verliehen, der während des Ver- laufs der letzten acht Jahre eine besonders wertvolle und die Wissenschaft fördernde Arbeit aus den von Tiedemann vorzugs­weise gepflegten Zweigen der Naturwissenschaft, der Anatomie und Physiologie, vergleichenden Anatomie und Entwicklungs­geschichte, Zoologie und Anthropologie, veröffentlicht hat.

Liegt eine derartige Arbeit aus den letztvergangenen acht Jahren nicht vor, so findet eine Verleihung des Preises nicht statt.

§ 3

Der Preis besteht aus der Porträtmedaille Tiedemanns in Silber, auf deren Rand der Name des Preisträgers und das Datum der Verleihung eingraviert sind, und aus vier Fünfteln der auf­gelaufenen Nettozinsen des Stiftungskapitals.

§ 4

Zinserträgnisse, die nicht für die Preisverleihung Ver­wendung finden, sowie sonstige Zugänge werden dem Kapitalstock angeschlagen.

§ 5

Die Verleihung des Preises erfolgt durch einen von der Verwaltung aus der Zahl der arbeitenden Mitglieder gewählten

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