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der 2. Verwaltungssitzung Seite 250) nicht zu dem angegebenen Preise von M. 20700.— liefern kann, vielmehr einen Pre isaufschlag von 55% eintreten lassen müsse. Trotz
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Beschlossen in der Verwaltungssitzung vom 10. Mai 1919 'lg nicht eintreten
Bestimmungen für die Verleihung des Tiedemann-Preises
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Das Kapital der Tiedemann-Preis-Stiftung wird getrennt w»n dem übrigen Vermögen der Senckenbergischen Naturforschenden Gesellschaft verwaltet. Es ist unangreifbar und vermehrt sich um diejenigen Beträge, die nicht für die Preisver- feihung verwandt werden.
§ 2
Der Tiedemann-Preis wird alle acht Jahre (zunächst wieder 1927) am 10. März, dem Tage der Promotion Friedrich Tiede- manns, einem deutschen Forscher verliehen, der während des Ver- laufs der letzten acht Jahre eine besonders wertvolle und die Wissenschaft fördernde Arbeit aus den von Tiedemann vorzugsweise gepflegten Zweigen der Naturwissenschaft, der Anatomie und Physiologie, vergleichenden Anatomie und Entwicklungsgeschichte, Zoologie und Anthropologie, veröffentlicht hat.
Liegt eine derartige Arbeit aus den letztvergangenen acht Jahren nicht vor, so findet eine Verleihung des Preises nicht statt.
§ 3
Der Preis besteht aus der Porträtmedaille Tiedemanns in Silber, auf deren Rand der Name des Preisträgers und das Datum der Verleihung eingraviert sind, und aus vier Fünfteln der aufgelaufenen Nettozinsen des Stiftungskapitals.
§ 4
Zinserträgnisse, die nicht für die Preisverleihung Verwendung finden, sowie sonstige Zugänge werden dem Kapitalstock angeschlagen.
§ 5
Die Verleihung des Preises erfolgt durch einen von der Verwaltung aus der Zahl der arbeitenden Mitglieder gewählten
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