zwei Drittteile de4 heute Anwesenden.

be-

Der Entwurf der Satzungen wird paragraphenweise '

verlesen und nach Vornahme einzelner Änderungen in der beilie , genden Fassung einstimmig angenommen .

§ 6

Bestimmungen für die bei der Jahrhundertfeier errichteten ten ; S tipendienstiftungen Die Direktion legt Entwürfe für die Verwendung der bei der Jahrhundertfeier errichteten KARL HERMANN v. HEVDEN- Stiftung und des GEORG- u.-FRANZISKA-SPYERschen Studienfonds vor. Mit einzelnen Änderungen werden diese Bestimmungen in

ie

der beiliegenden Fassung einstimmig angenommen .

§ 7

CRETZSCHMAR-Stiftung ^

Das vom Frankfurter Kunstverein am 11. Dezember i

i '

1918 zur Verfügung gestellte Stiftungskapital von M. 1000.- : j

ist für den in A u ssicht genommenen Zweck der Stiftung, Ver- -j

leihung der CRETZSCHMAR-Preis-Medaille in Gold und Silber, j j

unzureichend. Um .ein allmähliches Anwashsen des Kapitals zu jj

erzielen, beschliesst die Verwaltung? j

"Bis zum Jahre 1929 einschli ess lic h werden von der h

Gesellschaft alljährlich am Ende des Geschäftsjahres > I;

, , , i :

100 (Hundert) Mark dem Kapitalstock der CRETZSCHMAR-Stif- !>ge-'>' tung überwiesen. Sollten trotzdem bei Verleihung der tden i

goldenen Medaille die aufgelaufenen Zinsen des Kapitals zur Deckung der erwachsenen Kosten nicht ausreichen, so wird der Mehrbetrag von der Gesellsch aft bestritten«.

§ 8

Bestimmungen für die Ver­leihung der CRETZSCHMAR-Pre i s

Medaille

Die Direktion legt einen Entwurf für die Verwendung