zwei Drittteile de4 heute Anwesenden.
be-
Der Entwurf der Satzungen wird paragraphenweise '
verlesen und nach Vornahme einzelner Änderungen in der beilie , genden Fassung einstimmig angenommen .
§ 6
Bestimmungen für die bei der Jahrhundertfeier errichteten ten ; S tipendienstiftungen Die Direktion legt Entwürfe für die Verwendung der bei der Jahrhundertfeier errichteten KARL HERMANN v. HEVDEN- Stiftung und des GEORG- u.-FRANZISKA-SPYERschen Studienfonds vor. Mit einzelnen Änderungen werden diese Bestimmungen in
ie
der beiliegenden Fassung einstimmig angenommen .
§ 7
CRETZSCHMAR-Stiftung ^
Das vom Frankfurter Kunstverein am 11. Dezember i
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1918 zur Verfügung gestellte Stiftungskapital von M. 1000.- : j
ist für den in A u ssicht genommenen Zweck der Stiftung, Ver- -j
leihung der CRETZSCHMAR-Preis-Medaille in Gold und Silber, j j
unzureichend. Um .ein allmähliches Anwashsen des Kapitals zu jj
erzielen, beschliesst die Verwaltung? j
"Bis zum Jahre 1929 einschli ess lic h werden von der h
Gesellschaft alljährlich am Ende des Geschäftsjahres > I;
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100 (Hundert) Mark dem Kapitalstock der CRETZSCHMAR-Stif- !>ge-'>' tung überwiesen. Sollten trotzdem bei Verleihung der tden i
goldenen Medaille die aufgelaufenen Zinsen des Kapitals zur Deckung der erwachsenen Kosten nicht ausreichen, so wird der Mehrbetrag von der Gesellsch aft bestritten«.
§ 8
Bestimmungen für die Verleihung der CRETZSCHMAR-Pre i s
Medaille
Die Direktion legt einen Entwurf für die Verwendung