-261-
,1
Es ist eine Offerte eingegangen von G. KNODT, der seinen Anteilschein zu 75% zur Verfügung stellt.
Die Direktion schläft vor. diese Offerte abzulehnen und * *ichten.
Schritte zur
i
Die Volksbildungsbestrebungen der Senckenbergischen Naturforschenden Gesellschaft und die Presse
Frankfurter Zeitung. 63. Jahrg. Nr. 163, 1. März 1919, Abendblatt Seite .2
Vom Senckenbergischen Museum
Die öffentlichen Besuchsstunden des Senckenbergischen Museums lassen immer wieder gewahr werden, welch außerordentlich reges Interesse alle Schichten der Frankfurter Bürgerschaft den Schausammlungen entgegenbringen. In weiten Kreisen wird man die Absicht der Senckenbergischen Gesellschaft aufs lebhafteste begrüßen, ihr Museum in noch weit stärkerem Maße als bisher volksbildnerischen Bestrebungen nutzbar zu machen. Demnächst beabsichtigt die Gesellschaft, mit einem wohldurchdachten Plan hervorzutreten, dessen Durchführung die Erschließung des Museums für die Volksbildung in weitestem Umfang ermöglichen soll. Man denkt u. a. daran, die öffentlichen Besuchsstunden wesentlich zu erweitern, Sonntags soll das Museum von morgens 9 Uhr bis in die Dunkelheit geöffnet bleiben. Regelmäßige Führungen sollen über die einzelnen Abteilungen der Schausammlungen und die Werkstätten der Präparatoren orientieren. Unentgeltliche gemeinverständlich gehaltene Lehrgänge aus dem Gesamtgebiet der beschreibenden Naturwissenschaften dürfen wohl auf eine große Zahl von Besuchern rechnen. Die Schausammlungen selbst sollen ausgebaut werden. Neu geschaffen wird eine botanische und allgemein-geologische Abteilung, die u. a. eine vollständige Sammlung der abbauwürdigen Erze und Mineralstoffe aufweist. Die Verwirklichung des Planes würde das Senckenbergische Museum zu einer Art naturwissenschaftlicher Volkshochschule machen. Es
,en
' Presse erschie-
:he Zusammenstel-
Mitgliedern der
i
»Ile beigefügt.
. b j a h r
e
igslehre»»
o-
»s Vorkommens
'urt"
te Exkursionen»»
Gebirge»» mit
m»> für
die Hörer
je-
Administration ^n
ologie
der
e der
>n vom 6. Februar
prinzipTeXI mit dem von der S.N.G. vorgelegten Vertragsentwurf einverstanden erklärt. Die vertragliche Festlegung soll nach