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wird einstimmig gewählt.

Zum arbeitenden Mitglied wird vorgesehl a gen Prof . Dr. OTTO STECHE; die Wahl hat in der nächsten Sitzung zu erfolgen. *. . . .

§ 9

Museumsordnung

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Dem Beschluss der Verwaltung vom 7. Juli 1915 ge­mäss, sind die von der gewählten Kommission ausgearbei­teten »Bestimmungen für den inneren Betrieb des Sen- ekenbergisehen Baturhistorischen Museums» sämtlichen Mitgliedern der Verwaltung acht Tage vor der heutigen Sitzung zugegangen und werden nun besprochen. Die SS 1-17 werden einstimmig genehmigt. In S 16 schlägt die Direktion eine Änderung vor, wonach die Absätze 3 und 4 zusammengezogen werden und.folgenden Wortlaut erhalten sollen: ?; ?

»Wird Material nach auswärts behufs Bearbeitung versandt, so muss vom Empfänger ein Leihschein gefor­dert und der Geschäftsstelle des Museums zur Aufbe­wahrung übergeben werden. Es kann aber einem auswär­tigen Gelehrten, der Material des Museumscbestimmt hat, eine entsprechende Anzahl von Stücken zu Eigentum überlassen werden. Dabei ist vertraglich zu bedingen, dass der Typus Jeder auf Grund dieses Materials neuge­schaffenen Art, Unterart usw. dem Museum verbleibt.»

Dieser Antrag wird von der Verwaltung genehmigt.

In 5 88, 1. Zeile, soll hinter »Privatsammlung» eingefügt werden: »aus dem Gebiet der betreffenden Ab­teilung», sodass der Satz nunmehr lautet: »Sektionäre, die im Besitz von Privatsammlungen aus dem Gebiet der betreffenden Abteilung sind, verpflichten sich» usw.

Mit diesen Änderungen werden sämtliche SS ein­stimmig genehmigt . Die Bestimmungen treten sofort in Kraft.