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wird einstimmig gewählt.
Zum arbeitenden Mitglied wird vorgesehl a gen Prof . Dr. OTTO STECHE; die Wahl hat in der nächsten Sitzung zu erfolgen. *. ■ . . .
§ 9
Museumsordnung
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Dem Beschluss der Verwaltung vom 7. Juli 1915 gemäss, sind die von der gewählten Kommission ausgearbeiteten »Bestimmungen für den inneren Betrieb des Sen- ekenbergisehen Baturhistorischen Museums» sämtlichen Mitgliedern der Verwaltung acht Tage vor der heutigen Sitzung zugegangen und werden nun besprochen. Die SS 1-17 werden einstimmig genehmigt. In S 16 schlägt die Direktion eine Änderung vor, wonach die Absätze 3 und 4 zusammengezogen werden und.folgenden Wortlaut erhalten sollen: ?; ?
»Wird Material nach auswärts behufs Bearbeitung versandt, so muss vom Empfänger ein Leihschein gefordert und der Geschäftsstelle des Museums zur Aufbewahrung übergeben werden. Es kann aber einem auswärtigen Gelehrten, der Material des Museumscbestimmt hat, eine entsprechende Anzahl von Stücken zu Eigentum überlassen werden. Dabei ist vertraglich zu bedingen, dass der Typus Jeder auf Grund dieses Materials neugeschaffenen Art, Unterart usw. dem Museum verbleibt.»
Dieser Antrag wird von der Verwaltung genehmigt.
In 5 88, 1. Zeile, soll hinter »Privatsammlung» eingefügt werden: »aus dem Gebiet der betreffenden Abteilung», sodass der Satz nunmehr lautet: »Sektionäre, die im Besitz von Privatsammlungen aus dem Gebiet der betreffenden Abteilung sind, verpflichten sich» usw.
Mit diesen Änderungen werden sämtliche SS einstimmig genehmigt . Die Bestimmungen treten sofort in Kraft.