werden.

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§ 9

Stiftungsmitglieder.

Im Anschluss an § 8 wird beraten, auf welche Weise es möglich sei, die nötigen Mittel für die Weiterausgestal­tung des Museums herbei zuschaffen ; die verfügbaren Mittel f= reichen Ja kaum aus für die laufenden Ausgaben. £

In einer im Jahre 1912 von Dr. JASSOY niedergeleg­ten Denkschrift, die Statutenänderung betreffend, ist der , Vorschlag gemacht, neben den Ewigen Mitgliedern für eine einmalige Zahlung, welche das Hundertfache des niedrigsten ewigen Mitgliedbeitrags betragen müsste, eine neue Art von besonderen Mitgliedern zu schaffen, die als »Stiftung smit­glieder zu bezeichnen wären. Die Verwaltung stimmt diesem Vorschlag bei und bes chliesst , von dem neuen, das ist vom zweiten Jahrhundert der Gesellschaft an (1917), diese neue

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Form von Mitgliedern einzuführen, über die Höhe des Beitrags wird noch kein endgiltiger Beschluss gefasst. Für diese Stiftungen müsste ein besonderes Äquivalent geschaffen |*

werden, über das noch näher beraten werden soll.

§ 10

Statutenän d e r u n g.

Es liegt die Notwendigkeit vor, di e Statuten der Gesellschaft, die seit dem Jahre 1867 keine Änderung mehr erfahren haben, den neuen Verhältnissen entsprechend umzu ändern . Eine Kommission, in die die Herren:

GAEBLER

GÜNTHER

JASSOY

KNOBLAUCH

MARX

ROEDIGER

SACK

zur STRASSEN und

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