rückgelegt, bis 15000 Mark angesammelt sind; der Rest wird für B. verausgabt.

3. ) Z u A. Für 1. September 1920 wird zum ersten

Male ein Preis von 15000 Mark ausgeschrieben. Die Preisverleihung findet am 22. November, dem Grundungstag der Gesellschaft, statt. Der Ausschuss behält sich vor, den Preis unter höchstens zwei Be­werber zu teilen und zwar entweder so, dass Zeder die Hälfte, oder so, dass einer 10000, der andere 5000 Mark erhält.

4. ) Zu B. Vom 1. September 1918 ab kann jährlich der

Rest der Zinsen an einen oder mehrere Forscher als Beitrag zu den Kosten verausgabt werden. Insbesondere wird in Aussicht genommen, Forscher, die bereits von der Stiftung preisgekrönt worden sind, bei ihren weiteren Forschungen finanziell zu unterstützen.

5. ) Der Ausschuss behält sich vor, Gelder zu A oder B,

die aus Mangel an geeigneten Bewerbern nicht zur Ausgabe gelangen, zur Erhöhung später fällig wer­dender Preise oder Kostenbeitrege zu verwenden.

6. ) Abänderungen dieser Ausführungsbestimmungen bleiben

dem Ausschuss Vorbehalten.

III.

Nach dem Beschluss der Verwaltung und der Bestim­mung des Stifters setzt sich der wissenschaftliche Aus­schuss zusammen aus:

Prof. Dr. AUGUST KNOBLAUCH^

(Arzt), Vorsitzender

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