A
Drei Viertel des jährlichen Zinserträgnisses (Zinsen und Zinseszinsen) fliessen dem Stiftungskapital zu, bis es auf M. 900 000.— angewachsen sein wird; ein Viertel des jährlichen Zinserträgnisses wird zur Bestreitung der laufenden Ausgaben verwandt.
B
Ist das Stiftungskapital auf M 900 000.-- angewachsen, so werden drei Fonds gebildet und getrennt von einander verwaltet:
1) der Kapitalstock mit M 200 000.-- entsprechend der Höhe des ursprünglichen Stiftungskapitals,
2) der Betriebsfond mit M. 200 000.--
3) der Reservefond mit M. 500 000.--
C
Mit dem Kapitalstock und seinen Zinsen und Zinseszinsen wird immer wieder in sinngemässer Weise wie mit dem ursprünglichen Stiftungskapital verfahren, so dass, so oft er auf M 900 000.-- angewachsen sein wird, jemals von neuem M. 200 000.-- dem Betriebsfond und M. 500 000 dem Reservefond zufliessen.
Der Betriebsfond bleibt unangetastet. Seine jährlichen Zinsen werden mit einem Viertel der jährlichen Zinsen des Kapi-