A

Drei Viertel des jährlichen Zinserträg­nisses (Zinsen und Zinseszinsen) fliessen dem Stift­ungskapital zu, bis es auf M. 900 000. ange­wachsen sein wird; ein Viertel des jährlichen Zinserträgnisses wird zur Bestreitung der laufenden Ausgaben verwandt.

B

Ist das Stiftungskapital auf M 900 000.-- ange­wachsen, so werden drei Fonds gebildet und getrennt von einander verwaltet:

1) der Kapitalstock mit M 200 000.-- entsprechend der Höhe des ursprünglichen Stiftungska­pitals,

2) der Betriebsfond mit M. 200 000.--

3) der Reservefond mit M. 500 000.--

C

Mit dem Kapitalstock und seinen Zinsen und Zinseszinsen wird immer wieder in sinnge­mässer Weise wie mit dem ursprünglichen Stiftungskapital ver­fahren, so dass, so oft er auf M 900 000.-- angewachsen sein wird, jemals von neuem M. 200 000.-- dem Betriebsfond und M. 500 000 dem Reservefond zufliessen.

Der Betriebsfond bleibt un­angetastet. Seine jährlichen Zinsen werden mit einem Viertel der jährlichen Zinsen des Kapi-