In Ausführung dieses Beschlusses ist die nachstehende Geschäftsordnung nebst Ausführungsbest immungen aufgestellt und der Verwaltung der Senckenbergi- schen Naturforschenden Gesellschaft in ihrer heutigen Sitzung zur Kenntnisnahme vorgelegt worden.
I.
Geschäft sordnung
51
Das Stiftungskapital wird getrennt von dem Vermögen der Senckenbergischen Naturforschenden Gesellschaft unter der Bezeichnung »OSCAR-LCW-BEER-STIFTUNGv verwaltet.
§ 2
Uber seine Verwendung, bzw. über die Verwendung der auflaufenden Zinsen im Sinne der Stiftung entscheidet ein wissenschaftlicher Ausschuss, der sich nach dem Wunsche des. Stifters zusammensetzt aus:
1) einem Arzt
2) einem Chemiker
> als ständigen Mitgliedern,
3) einem Biologen
4) dem Stifter
sowie aus der jeweiligen Direktion der Senckenbergischen Naturforschenden Gesellschaft (I. u. II. Direktor
und I. u. II. Schriftführer).