In Ausführung dieses Beschlusses ist die nachste­hende Geschäftsordnung nebst Ausführungsbe­st immungen aufgestellt und der Verwaltung der Senckenbergi- schen Naturforschenden Gesellschaft in ihrer heutigen Sitzung zur Kenntnisnahme vorgelegt worden.

I.

Geschäft sordnung

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Das Stiftungskapital wird getrennt von dem Vermögen der Senckenbergischen Naturforschenden Gesellschaft unter der Bezeichnung »OSCAR-LCW-BEER-STIFTUNGv verwaltet.

§ 2

Uber seine Verwendung, bzw. über die Verwendung der auflaufenden Zinsen im Sinne der Stif­tung entscheidet ein wissenschaftlicher Aus­schuss, der sich nach dem Wunsche des. Stifters zusam­mensetzt aus:

1) einem Arzt

2) einem Chemiker

> als ständigen Mitgliedern,

3) einem Biologen

4) dem Stifter

sowie aus der jeweiligen Direktion der Senckenber­gischen Naturforschenden Gesellschaft (I. u. II. Direktor

und I. u. II. Schriftführer).