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§ 5

OSCAR-LOW-BEER-STIFTUNG

In Ergänzung seines Schreibens vom 24. 7. 17. hat Dr. LOW BEER durch Brief vom 7. 8. 17 über die Ver­wendung des der Gesellschaft zugewandten Kapitals noch folgendes bestimmt:

1. ) Zur Erreichung des Zwecks der Stiftung unter­liegt die Verwendung der aufgelaufenen Zinsen, bzw. des Stiftungskapitals dem freien Ermessen der Ge­sellschaft, der damit die Möglichkeit gewährleis­tet wird, auf Grund des jeweiligen Standes der wissenschaftlichen Erkenntnis, die ihr am g e - eignetsten erscheinenden Mittel und Wege zu wählen.

2. ) Sobald dieser Zweck erreicht ist, spätestens aber vom 22. November 1942 ab, bleibt das etwa noch vorhandene Stiftungskapital bedingungs­los in dem Eigentum der Senc- kenbergischen Gesellschaft

z u|d eren freien Verfügung.

§ 6

Militär -Forst -Verwaltung Bialowies

Prof. Sack berichtet über seinen vierwöchent­lichen Aufenthalt in Bialowies, wo er auf Anforderung der K. Deutsch. Mil. ForstVerwaltung die dortige Culi- cidenfauna bearbeitet hat, und übermittelt den Wunsch der ForstVerwaltung betr. die Aufnahme ihrer wissenschaft­lichen Veröffentlichungen in die Abhandlungen der Gesell­schaft. Direktion und Redaktion sind hierzu bereit.

§ 7

Martius-St ipendium

In einem von Landesökonomierat SIEBERT über-

msemem

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