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§ 5
OSCAR-LOW-BEER-STIFTUNG
In Ergänzung seines Schreibens vom 24. 7. 17. hat Dr. LOW BEER durch Brief vom 7. 8. 17 über die Verwendung des der Gesellschaft zugewandten Kapitals noch folgendes bestimmt:
1. ) Zur Erreichung des Zwecks der Stiftung unterliegt die Verwendung der aufgelaufenen Zinsen, bzw. des Stiftungskapitals dem freien Ermessen der Gesellschaft, der damit die Möglichkeit gewährleistet wird, auf Grund des jeweiligen Standes der wissenschaftlichen Erkenntnis, die ihr am g e - eignetsten erscheinenden Mittel und Wege zu wählen.
2. ) Sobald dieser Zweck erreicht ist, spätestens aber vom 22. November 1942 ab, bleibt das etwa noch vorhandene Stiftungskapital bedingungslos in dem Eigentum der Senc- kenbergischen Gesellschaft
z u|d eren freien Verfügung.
§ 6
Militär -Forst -Verwaltung Bialowies
Prof. Sack berichtet über seinen vierwöchentlichen Aufenthalt in Bialowies, wo er auf Anforderung der K. Deutsch. Mil. ForstVerwaltung die dortige Culi- cidenfauna bearbeitet hat, und übermittelt den Wunsch der ForstVerwaltung betr. die Aufnahme ihrer wissenschaftlichen Veröffentlichungen in die Abhandlungen der Gesellschaft. Direktion und Redaktion sind hierzu bereit.
§ 7
Martius-St ipendium
In einem von Landesökonomierat SIEBERT über-
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