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Opferwilligkeit auswärtiger Institute zu appellie­ren. Sie könnte vorläufig nur Doktorarteiten als Gegenleistung anbieten, etwa 10 im Jahr.

Die Verwaltung beschliesst, bis auf wei­teres den »Bericht» der Gesellschaft regelmässig zu senden.

§ 6

Vorl esungen Die Herren Bergrat Prof. Dr. A. STEUER- Darmstadt und Privatdozent Dr. 0. STECHE sollen be­auftragt werden, die begonnenen Vorlesungen für die Gesellschaft auch im Sommersemester 1916 fortzuset­zen .

§ 7

Placodus-Angelegenheit

Dr. GÜNTHER rekapituliert die Angelegen­heit über den Placodus-Erwerb und betont im Anschluss hieran, dass das Rechtsverhältnis zwischen Redakteur KÖNIG und Prof. SAL0M0N für uns unklar sei, was uns indessen sowohl für den Vertrag mit KÖNIG, als auch für einen solchen mit SALOMON nicht zu berühren habe. Der mit Redakteur KÖNIG abgeschlossene Vertrag lautet dahin, dass unter Voraussetzung der Abfindung des Prof. SALOMON wir in das Eigentum des Placodus gelange gen könnten, im andern Falle die deponierten 2000 Mark an uns zurückfallen. Auch der beabsichtigte Vertrag mit Prof. SALOMON, den Dr. GÜNTHER im Entwurf ver­liest, verpflichtet die Gesellschaft nur dann an Prof. SALOMON 2000 Mark zu zahlen (oder nach dessen Wahl wissenschaftliche Objekte in diesem Wert zu überlas­sen), wenn der Placodus definitiv in unser Eigentum übergegangen sein wird.