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eine Neuwahl erforderlich, da sonst eine statutenmässig zusammengesetzte Direktion nicht bestehe.

Der Vorsitzende beantragt infolgedessen zur Neuwahl eines II. Direktors zu schreiten. Der An­trag wird einstimmig angenommen.

Bei der darauf stattfindenden Wahl entfallen von den abgegebenen 20 Stimmzetteln 19 auf Prof. Dr.

P. SACK, ein Zettel wurde unbeschrieben abgegeben. Dem­nach ist Prof. Dr. P. SACK für die Zeit bis zum 31.XII.17. einstimmig zum II. Direktor gewählt.

Die Direktion setzt sich also im Jahre 1916 wie folgt zusammen:

I. Direktor: Prof. Dr. med. A. KNOBLAUCH II. Direktor: Prof. Dr. phil. P. SACK I. Schriftführer: Dr.'r. W. WINTER II. Schriftführer: Dr. / iT. GONDER

Der Vorsitzende begrüsst hierauf Prof. Dr.

P. SACK und Dr. R. GONDER als Direktionsmitglieder in der ersten Sitzung des Jahres 1916.

§' 3

Berlepsch'sche Vogel Sammlung.

Der Vorsitzende verliest die Korrespondenz, die zwischen dem Rechtsbeistand des Grafen BERLEPSCH --Rechtsanwalt ECKARD-Witzenhausen-- und unserem Konsu­lenten geführt wurde. Es geht daraus hervor, dass der ver­storbene Graf die Sammlung einem Bankhaus zur Sicherstel­lung eines Kontokurrentkredites zu unbeschränktem Eigen­tum übertragen hat und dass, während alle Erben die Erb­schaft ausgeschlagen haben, sich der Sohn des verstorbenen Grafen noch nicht entschieden hat, ob er die Erbschaft ebenfalls ausschlägt. Der junge Graf soll berechtigt sein, die Rückübereignung der Sammlung zu verlangen, wenn er den Wert auf sein Kontokorrent einzahlt. --Rechtsanwalt ECKARD