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damit einverstanden erklärt habe. Eine Änderung soll danach nicht vorgenommen werden.
3) Die Angelegenheit der »Inneren Museumsordnung » ist wegen der Urlaubsregelung noch nicht erledigt und muss daher vorerst noch zurückgestellt werden. Auf die Übersendung der »Benutzungsordnung » an die Universität ist von der Naturwissenschaftlichen Fakultät eine Antwort eingegangen, die der Vorsitzende verliest. Entgegen der in dem Schreiben ausgeführten Auffassung hebt der Vorsitzende nach kurzer Komentierung des Inhalts hervor, dass die Senckenbergische Naturforschende Gesellschaft selbstverständlich an dem Inhalt des § 4 der Benutzungsordnung, betreffend das Eigentumsrecht der Gesellschaft an den von den Instituten der Mineralogie, Geologie-Paläontologie und Zoologie erworbenen Universitätssammlungen festhalten wird. Die Diskussion hierüber sei vorerst aus den eingangs erwähnten Gründen der Urlaubsangelegenheit, zurückzustellen, um später erneut aufgegriffen zu werden. Im Anschluss hieran bemerkt Prof. WACHSMUTH, dass die Fakultät das Eigentumsrecht der Gesellschaft an den von den Instituten selbständig erworbenen naturwissenschaftlichen Gegenständen inzwischen wohl anerkannt habe, hingegen noch Unklarheit wegen des Tausches von Objekten dieser Institute bestehe.
§ 4
Eingänge
a Briefe;
Dank aus dem Kabinett Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin für Glückwunschtelegramm zum Geburtstag.
Dr. WILHELM von GWINNER dankt für die Glückwünsche der Gesellschaft zu seinem 90. Geburtstag.
Es wurden ferner Glückwunschtelegramme gesandt, an die Korrespondierenden Mitglieder D. GEYER-Stuttgart zum 60. Geburtstag und an Geheimrat EHLERS-Göttingen zum