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Die wissenschaftliche Bearbeitung des Materials bleibt den Sektionären Vorbehalten; jedoch müssen im Interesse der Gesellsehaft, ihres wissenschaftlichen Ansehens und Rufes, auch hier Kautelen vorgesehen werden, durch die verhindert werden kann, dass wi ohtiges Material unbearbeitet bleibt, weil es den Sektionarea an Zeit (oder*dem Sektionar für Amphibien an Sachkennt nis) gebricht, das Material zu bearbeiten- In der Mehrzahl dieser FFlle werden die Sektionare von selbst ihr Material dem Museumsdirektor^ oder anderen Gelehrten, bezw. Spezialisten zwecks Bearbeitung zur Ver-

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fügung stellen- In Fallen aber, wo dies nicht geschieht, muss dem Mu- * seumsdirektor das Recht eingerFumt werden, im Benehmen mit den Sektis- naren Material, dessen wissenschaftliche Bearbeitung er nach seinem Er-sn messen für notwendig halt, selbst zu bearbeiten, von den Beamten des Museums oder von Spezialisten bearbeiten zu lassen, oder es zu wissen#-- sehaftlichen Studien den Leitern der Universitäts-Institute leihweise zu übergeben (58), und zwar unter denjenigen Bedingungen, namentlich auch bezüglich des Ortes und der Zeit der Publikation, die er i* Inte- s resse der Gesellschaft für notwendig hält. sn

Aus diesen Gesichtspunkten folgen die Schlussbestimmungen der MO betr. die weitere Regelung der Stellung des Museumsdirektors zu den Sektionären und die Bearbeitung des Saamluagsmateriales unseres Museums

Analoge Bestimmungen werden für die botanische Abteilung zu treffen sein, die freilich nach Übersiedelung unserer alten botanischen Sammlungen in das neue Institut der Dr. Senckenbergischen Stiftung vorerst überhaupt nicht vorhanden ist -

Ich bitte die Herren Sektionare höfliehst, die vorgetragenen

Anschauungen prüfen und zu ihnen in ö<- - ^ -r stattfindenden

Sitzung* oder f*lls sie am Erscheinen verhindert sein sollten, schriftlich (unter meiner~Ädre.,sT?^ pIir^Tür ' .,1 "5 1 Stellung nehmen

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zu wollen.

Mit freundlichen Grüssen

ganz ergebenst

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