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bezw. d«en Leitern der mineralogischen und geologisch-paläontologlschen Abteilung des Museums ins Benehmen setzen; in den meisten Fällen wird die Anregung von den Sektionären pp ausgehen; bei Mei­nungsverschiedenheiten aber wird im Interesse der einheitlichen Leitung des Museums der Entscheid bei de» Museumsdirektor liegen müssen.

Hierher gehören ferner*, die Einrichtung und Ergänzung der SonderSammlungen der Universitäts-Institute aus den Dubletten der Mu­seumsbestände (§4) und die dauernde Überlassung von Dubletten an die Institute(§6 des Entwurfs der BO). Auch in diesen Fällen ist es selbstverständlich, dass sich der Museumsdirektor mit den interessierten Sektionären pp ins Benehmen setzen wird, schon aus de* rein äusserlichen Grunde well das betreffende Museumsmaterial unter dem Verschluss der verantwortlichen Sektionäre und Beamten steht.

Bei der Einrichtung und Ergänzung der Sondersammlungen der Universitäts-Institute wird der Museumsdirektor xo-dem die Mitwirkung der Sektionäre und Beamten garnioht entbehren können. Die Mehrzahl der Herren wird zweifillos selbst die Initiative ergreifen; aber auch hier wird bei Meinungsverschiedenheiten im Interesse der Einheitlichkeit der Entscheid bei dem Museumsdirektor liegen müssen.

Aus diesen Darlegungen resultieren weitere Bestimmungen der KO betr. die Stellung des Museumsdirektors zu den Sektionären und zu den wissenschaftlichen Beamten des Museums. Es ist ganz selbstverständ­lich, dass alle Telle bestrebt sein werden, in v o 1 1 em Einvernehmen an dem Ausbau der Sammlung des Museums und an ihrer wissenschaftlichen Verwertung miteinander zu arbeiten.

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Besonders wichtig wird es sein,in der MO präzise Bestimmun­gen über die wissenschaftliche Bearbeitung des Sam*lun**smetarials zu treffen. Namentlich wird es sich empfehlen, ein für alle Male festzulegen, dass Typen überhpupt nicht aus de* Museum herausgegeben werden dürfen, dass ihre Durchsicht zu wissenschaftlichen Studien nur unter Aufsicht eines vom Museumsdirektor Beauftragten wissenschaftlichen Beamten inner 'Halb des Museums erfolgen darf usw.