sprechung der Sektion für Amphibien zurückkommen werde.
Aa koapliziertesten liegen die Verhältnisse naturgemäss bei der zoologischen Abteilung des Museuas ait ihren vierzehn Sektionären, dea Museumsdirektor (als Zoologen) und zurzeit vier bis fünf Assistenten bezv, VolontErassistent. Die Leitung der Abteilungen wird ait der Leitung des ganzen Museums nach Aufnahme des Universitatsbetriebes unter den oben aufgeführten Voraussetzungen dea Ordinarius f ür Zoologie, dea Jetzigen Mugeuasdirektor übertragen werden. Sr hat damit die Verantwortung für die zoologischen Sammlungen zu übernehmen und dieselben unter Verschluss zu halten« Die weitere Regelung erfolgt in analoger Weise wie bei der geologisch-paläon- tologisehen Abteilung des Museums.
Schau- und Lehrsammlungen bleiben unter Verantwortlichkeit und Verschluss des Museumsdirektors in seiner Eigenschaft als Abteilungsleiter« Für einzelne Zweige der wissenschaftlichen Sammlungen wird er auf Wunsch der Sektionäre diesen Verantwortlichkeit und Schlüssel übertragen , Ir kann dies Jedoch nach meiner Ansicht nur unter einer Voraussetzung tun, die z« B„ für die Sektion für Amphibien nicht zutrifft, nämlich unter der Voraussetzung, dass der von der Verwaltung erwählte Sektionar die genügende wissenschaftliche Qualifika- t i © a besitzt und zudem über ausreichen de' verfügt. Trifft nach dem Ermessen des Museumsdirektors diese Voraussetzung nicht zu, sc wird er der Verwaltung gegenüber und im Interesse des Museums
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rantworten können,
dem betreffenden
Sektionar die verantwortliche Leitung eines bestimmten Zweiges der Sammlungen zu übertragen. In solchen Fäll aglaube ich freilich, erwarten zu dürfen, dass der betreffende Sektionar einsichtsvoll genug sein wird, die verantwortliche Übernahme seiner Sektionsbestände garnicht zu wünschen, und dass der Museumsdirektor also auch garnicht in die äusserst peinliche Lage gebracht werden wird, i» Vollbewusstsein seines Verantwortlichkeitsgefühles sich in Gegensatz zu den Wünschen eines Sektionars stellen zu müssen.
Die Verwaltung der von den Sektionaren nicht verantwortlich übernommenen Sektionsbestände der wissenschaftlichen Sammlungen kann