-75-
Jahr erhalten, den gleichen Betrag, der bisher für diese Vorlesungen ausgegeben wurde. Die Verwaltung stimmt dem Vor- sdhlag der Direktion zu. -- Prof, von HEYDEN gedenkt nochmals mit Worten der Dankbarkeit der selbstlosen und erfolgreichen Dozententätigkeit Prof. Dr. SCHAUFs.
§ 10 |
Benutzungsordnung: j
Auf eine in einer früheren Verwaltungssitzung gegebenen Anregung von Prof. MARX hat die Direktion unter Zuziehung mehrerer Herren der Verwaltung (meist früheren Direktionsmitgliedern) eine Benutzungsordnung für das Museum, ins besondere über die Benutzung seiner Hörsale und Sammlungen für Unterrichts-und Forschungszwecke gegenüber der Universität, ( § 24 des Vertrages vorn 28. September 1912) ausgearbei- tet. (sie liegt in Abschrift diesen Protokoll bei). In einer gemeinsamen Sitzung der Direktion und der Sektionäre am Sonntag, den 4. Oktober, wurde diese Benutzungsordnung hinsichtlich ihrer einzelnen Paragraphen durchberaten; sie liegt heu te der Verwaltung zur Prüfung vor. Der Vorsitzende verliest die einzelnen Paragraphen, die kaum zu Diskussionen Anlass geben. Der einzige Vorschlag, eine Änderung betreffend, seitens Prof. SACK, geht dahin, dass das Museum Montags vormittags wegen Reinigung nicht zugänglich sein sollte. —Prof, von HEYDEN regt an, nach Möglichkeit darauf zu achten, dass die Vorhänge besonders bei grellem Licht, geschlossen sind (§l). Die in § 7 zum Ausdruck gebrachte »Haftbarkeit» des Direktors findet Korn. Rat ELLINGER zu weitgehend. Da sich die in dieser Benutzungsordnung erwähnte Haftbarkeit nicht auf das ganze Museum, sondern nur auf die an die Universität verliehenen Stücke, also nur auf den musealen Verkehr mit den Universitäts-Dozenten bezieht, soll die Fassung beibehalten werden. An der Diskussion beteiligen
sich mehrere Herren