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Jahr erhalten, den gleichen Betrag, der bisher für diese Vorlesungen ausgegeben wurde. Die Verwaltung stimmt dem Vor- sdhlag der Direktion zu. -- Prof, von HEYDEN gedenkt noch­mals mit Worten der Dankbarkeit der selbstlosen und erfolg­reichen Dozententätigkeit Prof. Dr. SCHAUFs.

§ 10 |

Benutzungsordnung: j

Auf eine in einer früheren Verwaltungssitzung gege­benen Anregung von Prof. MARX hat die Direktion unter Zu­ziehung mehrerer Herren der Verwaltung (meist früheren Direk­tionsmitgliedern) eine Benutzungsordnung für das Museum, ins besondere über die Benutzung seiner Hörsale und Sammlungen für Unterrichts-und Forschungszwecke gegenüber der Universi­tät, ( § 24 des Vertrages vorn 28. September 1912) ausgearbei- tet. (sie liegt in Abschrift diesen Protokoll bei). In einer gemeinsamen Sitzung der Direktion und der Sektionäre am Sonn­tag, den 4. Oktober, wurde diese Benutzungsordnung hinsicht­lich ihrer einzelnen Paragraphen durchberaten; sie liegt heu te der Verwaltung zur Prüfung vor. Der Vorsitzende verliest die einzelnen Paragraphen, die kaum zu Diskussionen Anlass geben. Der einzige Vorschlag, eine Änderung betreffend, sei­tens Prof. SACK, geht dahin, dass das Museum Montags vormit­tags wegen Reinigung nicht zugänglich sein sollte.Prof, von HEYDEN regt an, nach Möglichkeit darauf zu achten, dass die Vorhänge besonders bei grellem Licht, geschlossen sind (§l). Die in § 7 zum Ausdruck gebrachte »Haftbarkeit» des Direktors findet Korn. Rat ELLINGER zu weitgehend. Da sich die in dieser Benutzungsordnung erwähnte Haftbarkeit nicht auf das ganze Museum, sondern nur auf die an die Universität verliehenen Stücke, also nur auf den musealen Verkehr mit den Universitäts-Dozenten bezieht, soll die Fassung beibehal­ten werden. An der Diskussion beteiligen

sich mehrere Herren