den Unterrichtszwecken der Universi tat dienende Sammlungen in dem üblichen Um­fang einrichten, sie den Universitäts-Instituten für Zoologie, Mineralogie und Geologie-Paläontologie zur dauernden Benutzung übergehen und sich ihre zweckmässige Vermehrung und Ausbildung auch weiterhin angelegen sein lassen« Die Gegenstän­de dieser Sondersammlungen bleiben Eigentum der Senckenbergischen Hat erforschenden Gesellschaft; ebenso gehen alle Gegenstände, welche diesen Sondersammlungen aus anderen Quellen zufHessen werden, in das Eigentum der Gesellschaft über« Alle Objekte, die für diese Instituts - SonderSammlungen überflüssig geworden sind, sind von den Institutsleitern an die Sammlungen des Museums abzugeben«

Die Universitäts-Institute stellen diese SonderSammlungen, sowie ihr übriges Demonstrationsmaterial, soweit sie dieselben nicht gleichzeitig für eigene Zwecke benötigen, auch für Unterrichts­zwecke der Senckenbergischen Raterforschenden Gesellschaft zur Verfügung

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Des weiteren stellt die Senckenbergische Haterforschende Gesellschaft das Material der Lehrsammlungen des Museums, Modelle, Karten und Bilder den Leitern und Dozenten der Universitäts-Institute für die Zwecke des Unterrichts zur Verfügung, soweit die Gesellschaft sie nicht gleichzeitig für eigene Zwe­cke benötigt« .

Ferner wird die Senckenbergische Katerforschende Gesellschaft geeignetes Dublettenmaterial zum Unter­richt und zu wissenschaftlichen Ar­beiten den Universitäts-Instituten dauernd über­lassen.

Ausgeschlossen von der Verwendung zu diesem Zwecke, sowie von der Einreihung in die SonderSammlungen der In-