den Unterrichtszwecken der Universi — tat dienende Sammlungen in dem üblichen Umfang einrichten, sie den Universitäts-Instituten für Zoologie, Mineralogie und Geologie-Paläontologie zur dauernden Benutzung übergehen und sich ihre zweckmässige Vermehrung und Ausbildung auch weiterhin angelegen sein lassen« Die Gegenstände dieser Sondersammlungen bleiben Eigentum der Senckenbergischen Hat erforschenden Gesellschaft; ebenso gehen alle Gegenstände, welche diesen Sondersammlungen aus anderen Quellen zufHessen werden, in das Eigentum der Gesellschaft über« Alle Objekte, die für diese Instituts - SonderSammlungen überflüssig geworden sind, sind von den Institutsleitern an die Sammlungen des Museums abzugeben«
Die Universitäts-Institute stellen diese SonderSammlungen, sowie ihr übriges Demonstrationsmaterial, soweit sie dieselben nicht gleichzeitig für eigene Zwecke benötigen, auch für Unterrichtszwecke der Senckenbergischen Raterforschenden Gesellschaft zur Verfügung
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Des weiteren stellt die Senckenbergische Haterforschende Gesellschaft das Material der Lehrsammlungen des Museums, Modelle, Karten und Bilder den Leitern und Dozenten der Universitäts-Institute für die Zwecke des Unterrichts zur Verfügung, soweit die Gesellschaft sie nicht gleichzeitig für eigene Zwecke benötigt« .
Ferner wird die Senckenbergische Katerforschende Gesellschaft geeignetes Dublettenmaterial zum Unterricht und zu wissenschaftlichen Arbeiten den Universitäts-Instituten dauernd überlassen.
Ausgeschlossen von der Verwendung zu diesem Zwecke, sowie von der Einreihung in die SonderSammlungen der In-