6f.
Öenckenbergisclie Naturfovschende Gesellschaft.
Betr.:
Anstellung eines wissenschaftlichen
Musealbeamten.
Frankfurt a. M., den 18. Januar igoo.
Kommissionssitzung.
Vorsitzender: Herr Knoblauch,
Anwesend , die Herren Alzheimer, Berg, J. Blum, von Heyden, Reichenbach, Rödiger, Rörig und Winter.
Die Kommission, welche nach dem Beschluss der Verwaltungssitzung vom 13. d. M mit der Vorbe- latung des Antrags, betr. Anstellung eines wissenschaftlichen Musealbeamten, beauftragt gewesen ist, hat «w v fr i mmi g die nachstehenden Beschlüsse gefasst:
1. Die Kommission bejaht die Bedürfnisfrage bezüglich der Anstellung eines Musealbeamten mit Rücksicht sowohl auf die bestehenden Verhältnisse der Gesellschaft, wie auch namentlich auf den geplanten Museums-Neubau.
2. Die Kommission empfiehlt deshalb
a) die alsbaldige Anstellung eines Musealbeamten, sowie
b) die bedingungslose Annahme des hochherzigen Anerbietens eines ungenannten Gönners,
fünf Jahre lang jährlich ,>lb 2000 zum Gehalt des Beamten beizutragen.
3. Die Kommission betrachtet diese Summe als einen Teil des Gehaltes des anzustellenden Beamten und erklärt sich zur Beurteilung der Frage inkompetent, ob und inwieweit das Budget der Gesellschaft eine weitere Belastung, insbesondere auch nach Ablauf der nächsten fünf Jahre, vertragen wird.
Zur Orientierung in dieser Frage wird die Direktion beauftragt, mit dem Herrn Kassierer und mit Herrn Direktor H. Andreae diesbezügliche Rücksprache zu nehmen.
4. Nach der Meinung der Kommission soll der anzustellende Beamte ein akademisch-gebildeter Zoologe sein.
5. Die Kommission ist ferner der Ansicht,
a) dass die Anstellung des Beamten vertragsmässig auf Kündigung, zunächst für höchstens fünf Jahre, zu erfolgen habe, und
b) dass dabei unter allen Umständen die durch die Statuten vorgesehene Organisation der Gesellschaft gewahrt bleiben müsse;
c) sie wünscht deshalb, dass die Beamtenstellung desselben auch in der Bestimmung Ausdruck finden möge, dass derselbe nicht Mitglied der Gesellschaft werden kann.
d) Auch hält es die Kommission in Übereinstimmung mit dem ungenannten Gönner für wünschenswert,
a) dass der Beamte nicht aus der »von Reinach-Stiftung für Museums-Arbeiten« honoriert werde, sowie auch
fl) dass ihm die in tj 41 der Statuten vorgesehenen öffentlichen Lehrvorträge über natur
geschichtliche Gegenstände nicht übertragen werden, vielmehr in den bewährten Händen der jetzigen Dozenten und Sektionäre verbleiben.
6. Die jeweiligen Arbeiten sind dem Beamten auf Beschluss der Verwaltung durch die Direktion zu übertragen; auch soll er angewiesen sein, auf Beschluss der Direktion jeweils an den Sitzungen derselben, an den Sitzungen der Verwaltung, bezw. der einzelnen Kommissionen, mit beratender Stimme teilzunehmen.
7. Hinsichtlich des Gehaltes schlägt die Kommission vor, den Beamten den akademisch-gebildeten Lehrern gleichzustellen (Jahresgehalt etwa Jb 4000).
Doch wird die Direktion beauftragt, hinsichtlich des Gehaltes zunächst noch bei anderen Museums-Verwaltungen Erkundigungen einzuziehen.
8. Die Kommission schlägt’ schliesslich vor, die zu besetzende Stelle s. Z. öffentlich auszuschreiben.
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