Der Polizei-Prösident.

Frankfurt a/M.,den

VIII F

Leumundszeugnis.

geboren zu

wird behufs Ausweises

auf Grund amtlicher Ermittelung hierdurch bescheinigt,daß

er - in den polizeilichen Listen straffrei geführt

wird.

meldet

ist hier polizeilich ge-

voiD ,<f.! .1 bis .

Jm Auftrags

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