Der Polizei-Prösident.
Frankfurt a/M.,den
VIII F„
Leumundszeugnis.
geboren zu
wird behufs Ausweises
auf Grund amtlicher Ermittelung hierdurch bescheinigt,daß
er - in den polizeilichen Listen straffrei geführt
wird.
meldet
ist hier polizeilich ge-
voiD ,<f.! .1 bis .
Jm Auftrags
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