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Abschnitt XIV. Schlußbestimmung.
§ 80.
Mit der Ausführung dieser Satzungen wird der Minister beauftragt. Gegeben Berlin, Schloß, den 1. August 1914.
Wilhelm R.
von Trott zu Solz.
Aus Ihrem Bericht vom 4. Juni d. Js. habe ich ersehen, daß die Zuwendungen zugunsten einer Universität in Frankfurt a. M. die Möglichkeit geben, sie aus eigenen Mitteln zu unterhalten. Da auch im übrigen die Vorbereitungen so weit gediehen sind, daß im Winterhalbjahr 1914/15 mit dem Unterricht begonnen werden kann, will Ich nunmehr die Universität zu Frankfurt a. M. hierdurch in Gnaden errichten und genehmigen, daß sie in den Genuß der ihr zugewandten Rechte tritt.
Neues Palais, den 10. Juni 1914.
Wilhelm R.
von Trott zu Solz.
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