mmm

29

Abschnitt XIV. Schlußbestimmung.

§ 80.

Mit der Ausführung dieser Satzungen wird der Minister beauftragt. Gegeben Berlin, Schloß, den 1. August 1914.

Wilhelm R.

von Trott zu Solz.

Aus Ihrem Bericht vom 4. Juni d. Js. habe ich ersehen, daß die Zuwen­dungen zugunsten einer Universität in Frankfurt a. M. die Möglichkeit geben, sie aus eigenen Mitteln zu unterhalten. Da auch im übrigen die Vorbereitungen so weit gediehen sind, daß im Winterhalbjahr 1914/15 mit dem Unterricht be­gonnen werden kann, will Ich nunmehr die Universität zu Frankfurt a. M. hier­durch in Gnaden errichten und genehmigen, daß sie in den Genuß der ihr zuge­wandten Rechte tritt.

Neues Palais, den 10. Juni 1914.

Wilhelm R.

von Trott zu Solz.

-I