<20.3.1763>

d<ie> solis20. Mart<ii> 1763.

Frau v Wisenhüthen

hat einen teuflischen Hoch-

muth, der in allen ihren

Kindern sitzt

Rector Albrecht hodie

narrat mihi:* Er habe ihren

Sohn Carl Andreas

nunc postquam adoptatum

ab avunculo* R<eichs>hofrath

dictum* v Barckhausen Wi-

senhüthen

informirt.* Ex ore ma-

tris* damahl gehört, sie

wollte diesem ihren Sohn

den Hals brechen, so er

wolle Rathsherr werden

at postea major

natu, quasi puer

senator factus,* inde-

centi modo per

Dn. de Bartenstein

fratris [Viennensis]

socerum, der an d stadt

alß der [?]

in Cabinet, schreiben

mußte turpiter

Frater Viennensis [?]

[?] [werden/worden], wieder Papistisch,

banqueroutirte, wieder

verwiesen in das Pauliner

Closter Lepoglava in

Curation, will ein

Graf seyn.



[Editorische Anmerkungen]

* erzählt mir heute

* nun, nachdem er vom Oheim adoptiert worden ist

* genannt

* Heinrich Carl (Andreas) v. Barckhausen gen. v. Wiesenhütten * 19.3.1725, † 7.2.1793. Jurist. Carl Andreas v. Wiesenhütten wurde von seinem Onkel mütterlicherseits, dem kinderlos gebliebenenen Reichshofrat Heinrich v. Barckhaus (1691-1752), adoptiert und als Erbe eingesetzt; er nahm den Vor- und Nachnamen dieses Onkels an und nannte sich fortan Carl Heinrich v. Barckhaus gen. v. Wiesenhütten. Kaiser Franz I. genehmigte am 3.4.1753 eine Namens- und Wappenvereinigung. 1789 wurde Carl Heinrich (gemeinsam mit seinem Bruder Johann Friedrich v. Wiesenhütten) darüber hinaus in den erblichen Freiherrnstand erhoben. Landgräfl. Hessen-Darmstädt. Geheimer Rat und Gesandter zum Oberrheinischen Kreis. 1780 als erster seiner Familie Mitglied in der Gesellschaft Frauenstein. Stifter des "Kleinen Frhrl. v. Barckhaus-Wiesenhüttenschen [Geld-]Fideikommisses" (Quelle: Frankfurter Patrizier)

* Aus dem Mund der Mutter

* aber später wurde der ältere, gleichsam als Knabe, Senator