<20.3.1763>
d<ie>
solis20. Mart<ii> 1763.
Frau v Wisenhüthen
hat einen teuflischen Hoch-
muth, der in allen
ihren
Kindern sitzt
Rector Albrecht hodie
narrat mihi:* Er habe ihren
Sohn Carl
Andreas
nunc postquam adoptatum
ab avunculo*
R<eichs>hofrath
dictum* v Barckhausen Wi-
senhüthen
informirt.* Ex ore ma-
tris* damahl gehört, sie
wollte diesem
ihren Sohn
den Hals brechen, so er
wolle Rathsherr werden
at postea
major
natu, quasi puer
senator factus,* inde-
centi modo per
Dn. de Bartenstein
fratris [Viennensis]
socerum, der an
d stadt
alß der [?]
in Cabinet, schreiben
mußte turpiter
Frater
Viennensis [?]
[?] [werden/worden], wieder Papistisch,
banqueroutirte,
wieder
verwiesen in das Pauliner
Closter Lepoglava in
Curation, will
ein
Graf seyn.
[Editorische Anmerkungen]
* erzählt mir heute
* nun, nachdem er vom Oheim adoptiert worden ist
* genannt
* Heinrich Carl (Andreas) v. Barckhausen gen. v. Wiesenhütten * 19.3.1725, † 7.2.1793. Jurist. Carl Andreas v. Wiesenhütten wurde von seinem Onkel mütterlicherseits, dem kinderlos gebliebenenen Reichshofrat Heinrich v. Barckhaus (1691-1752), adoptiert und als Erbe eingesetzt; er nahm den Vor- und Nachnamen dieses Onkels an und nannte sich fortan Carl Heinrich v. Barckhaus gen. v. Wiesenhütten. Kaiser Franz I. genehmigte am 3.4.1753 eine Namens- und Wappenvereinigung. 1789 wurde Carl Heinrich (gemeinsam mit seinem Bruder Johann Friedrich v. Wiesenhütten) darüber hinaus in den erblichen Freiherrnstand erhoben. Landgräfl. Hessen-Darmstädt. Geheimer Rat und Gesandter zum Oberrheinischen Kreis. 1780 als erster seiner Familie Mitglied in der Gesellschaft Frauenstein. Stifter des "Kleinen Frhrl. v. Barckhaus-Wiesenhüttenschen [Geld-]Fideikommisses" (Quelle: Frankfurter Patrizier)
* Aus dem Mund der Mutter
* aber später wurde der ältere, gleichsam als Knabe, Senator