<24.1.1763>

d<ie> lunae 24. Januar 1763

Diesterwegia

S<enatus> C<onsultum> Vellejanum,* so der

Kaufleute so banque-

routiren weiber berechtigt

das ihre heraus zu ziehen

taugt nicht

Meist helfen die weiber

mit verthun

schaffen sich von der Creditorum*

Geld Silbergeschirr

an v. geben es vor nicht

in der Ehe acquirirt,

sondern zugebracht lu-

genhafft aus, v. be-

stehlen creditores* darum

Sollten mitbezahlen, so sie

mit verthan haben.



[Editorische Anmerkungen]

* Senatsbeschluss unter dem römischen Kaiser Claudius, durch den die Bürgschaften von Frauen verboten wurden; vgl. z. B. Zedler, Bd. 3, Sp. 1148: "Beneficium Senatus Consultum Vellejani, bestehet darinnen, dass, wenn ein Weib sich vor jemand verpflichtet, verbürget oder verschreibt, solche Verpflichtung u. Bürgschafft ihr unnachtheilig v. unverfängl. seyn, mit hin sie davon loß und ledig gezehlet werden sollte, auch nichts bezahlen dürffe."

* Gläubiger

* die Gläubiger