<24.1.1763>
d<ie>
lunae 24. Januar 1763
Diesterwegia
S<enatus>
C<onsultum> Vellejanum,* so der
Kaufleute so banque-
routiren weiber berechtigt
das ihre heraus zu ziehen
taugt nicht
Meist
helfen die weiber
mit verthun
schaffen sich von der Creditorum*
Geld Silbergeschirr
an v. geben es vor
nicht
in der Ehe acquirirt,
sondern zugebracht lu-
genhafft aus, v.
be-
stehlen creditores*
darum
Sollten mitbezahlen, so sie
mit verthan haben.
[Editorische Anmerkungen]
* Senatsbeschluss unter dem römischen Kaiser Claudius, durch den die Bürgschaften von Frauen verboten wurden; vgl. z. B. Zedler, Bd. 3, Sp. 1148: "Beneficium Senatus Consultum Vellejani, bestehet darinnen, dass, wenn ein Weib sich vor jemand verpflichtet, verbürget oder verschreibt, solche Verpflichtung u. Bürgschafft ihr unnachtheilig v. unverfängl. seyn, mit hin sie davon loß und ledig gezehlet werden sollte, auch nichts bezahlen dürffe."
* Gläubiger
* die Gläubiger