<15.10.1762>

d<ie> Veneris* 15 Oct<obris> 1762

Küherin Casten alumni*

tochter kommt heut v.

sagt, daß der gewesene

hiesige Barbiergeselle

[Manger]

so am Neuen thor Krämer

gewesen, aber nicht mehr ist,

in der Chirurgie gegen

s. Stand stümpelt*

und weil ihre Mutter

die ex mensium

suppressione* offt

haemoptosin* be-

kommt, auf den

Arm adergelassen

et sic duplex peccatum*

gethan, aderlassen v.

dem medico* eingreifft

da er nichts versteht v

sanguinem* noch mehr ad

pectus* zieht ab inferio-

ribus,* so allschon

vitiose* zu viel dorthin

gehen

Weil die Rathsherren nicht taugen

alle unordnung v. apolitiam

zu lassen v. nur ihr Beutel

spicken

publicum omne bonum* zu

grund gehen lassen.



[Editorische Anmerkungen]

* Freitag

* (wörtl.) Zögling, Pflegling

* (Wohl:) "unter verletzung der zunftbestimmungen gewerbe treiben" (DWB, Bd. 20, Sp. 418 )

* aus der Zurückhaltung (?) der Menstruation

* (evtl.:) haemoptois ( Blutspucken)

* ein doppeltes Vergehen

* dem Arzt

* das Blut

* zur Brust

* von den weiter unten gelegenen (Körper-)Teilen

* fehlerhaft, verkehrt

* das ganze Gemeinwohl