<15.10.1762>
d<ie>
Veneris* 15
Oct<obris> 1762
Küherin Casten alumni*
tochter kommt
heut v.
sagt, daß der gewesene
hiesige Barbiergeselle
[Manger]
so am Neuen thor Krämer
gewesen, aber nicht mehr ist,
in der Chirurgie gegen
s. Stand stümpelt*
und weil ihre Mutter
die
ex mensium
suppressione* offt
haemoptosin* be-
kommt, auf den
Arm
adergelassen
et sic duplex peccatum*
gethan, aderlassen v.
dem medico* eingreifft
da er nichts versteht v
sanguinem* noch mehr ad
pectus* zieht ab inferio-
ribus,* so allschon
vitiose* zu viel dorthin
gehen
Weil die
Rathsherren nicht taugen
alle unordnung v. apolitiam
zu lassen v. nur ihr
Beutel
spicken
publicum omne bonum* zu
grund gehen lassen.
[Editorische Anmerkungen]
* Freitag
* (wörtl.) Zögling, Pflegling
* (Wohl:) "unter verletzung der zunftbestimmungen gewerbe treiben" (DWB, Bd. 20, Sp. 418 )
* aus der Zurückhaltung (?) der Menstruation
* (evtl.:) haemoptois ( Blutspucken)
* ein doppeltes Vergehen
* dem Arzt
* das Blut
* zur Brust
* von den weiter unten gelegenen (Körper-)Teilen
* fehlerhaft, verkehrt
* das ganze Gemeinwohl