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Jahr = "1670 - 1671"
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Leonhard Schwab : In Nürnberg verordneter Unterhauptmann der Feder-Fechter. Ae. 43, Ao. 1671 / [Stecher: Georg Fennitzer]
Fennitzer, Georg
[S.l.], 1671
Abbildung der Satt[!] Braunschweig : sampt einer kurtz gefassten Beschreibung, wie es mit Beläg- und Eroberung derselben hergangen
[S.l.], [1671]
Schiffgefechte, Zwischen drey venetianischen Schiffen und einigen Barbarischen Seraubern : Im Augusto 1671
[S.l.], 1671
Warhaffte Contrafactur und Abbildung, deren ehmals Vornehm-Berühmten drey Ungarischen Grafen : nachmals aber an Ihrer Römischen Kayserl. Mayst. höchst-vergriffenen Rebellen, Nadasti, Serini und Frangipani, mit beygefügter ausführlicher Beschreibung, was massen selbige, dem billich-ergangenem Urtheil gemäß zur Execution gezogen, und den 30. April dieses 1671. Jahrs vom Leben zum Tod gebracht worden
[S.l.], 1671
Ms. lat. oct. 180 - Collegium logicum
Reinhard, M.
[S.l.], 1671
Ms. germ. qu. 108 - Sammelhandschrift alchemistischen Inhalts, deutsche alchemistische Texte und Rezepte schlesisch-böhmischer Herkunft
[S.l.], [1670 - 1730]
Demnach Uns dem Rath deß Heil. Reichs Statt Franckfurt / von gewissen vornehmen Orten glaubwürdiger Bericht zukommen / daß einige vagirende böse Leute/ theils in Pilgers Kleidern und antragenden bucklechten blechenen Fläschen und Geschirren bekleidet / theils aber / so Pomerantzen und andere Welsche Gewächs feyl haben/ vergiffte gelbe Salben bey sich tragen / selbige an die Hauß-thüren in Stätt und Flecken streichen / wovon die Leut/ so vor solchen Thüren vorbey oder auch hindurch paissren / in fünff Stunden sterben /auch viel Bronnen vergifften / dahero viel Leute das Leben einbüssen müssen/ wie solches / und daß dergleichen böse Leut etlich hundert auß Italien ins Teutschland geschickt worden / einige Gefangene im Churfürstenthumb Beyern außgesagt und bekant haben / und Wir deren darab besorgenden Gefahr nach Möglichkeit vorzukommen Vns schuldig erachten. AlS wollen Wir / so wol allen und jeden Officirern bey unserer Soidatesca, als auch denen Schreibern an den Statt-Thoren / wie nicht weniger denen Schultheissen und Wirthen uff unsern Dorffschafften / bey unnachlässiger ernster Straff / auch respective bey Verlust deß Diensts / hiemit alles Ernstes anbefohlen haben / daß sie auff und bey unserer Cantzley davon gebührende Anzeig thun und erstatten sollen. Wornach sich obgedachte Vnsere Bediente und Angehörige Zu richten / und vor Vngelegenheit zu hüten wissen werden. Conclusium in Senatu den 28. Septembris Anno 1671 .
[S.l.], 1671