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Unsern günstigen und freundlichen Dienst zuvor, Edler und Bester guter Freund! : Ungeachtet schon durch eine höchste Resolution vom 29ten April 1796 das willkürliche Aufschlagen der Brantweinschenker mißbilligt worden ... / Fürstl. Hessische Regierung hierselbst
Hessen-Kassel / Regierung (Hrsg.)Cassel, 1802Unsern gnädigen und günstigen Gruß zuvor, Ehrsamer, guter Gönner! : Da sich ergeben hat, daß mehrere von Adel und Frey-Güter-Besitzer im Lande, wenn das Brannteweinbrennen wegen Mangel und Theurung der Früchte untersagt worden, dennoch dieses Getränke nach wie vor angeblich zum eigenen Bedürfniß verfertigen lassen ... : Cassel den 19ten November 1802 / [Fürstl. Hessische Regierung hierselbst]
Hessen-Kassel / Regierung (Hrsg.)Cassel, 1802Unsern gnädigen und günstigen Gruß zuvor, Ehrsamer, guter Gönner! : Da bey Untersuchung der seit einiger Zeit in den Dorfschenken häufig vorgefallenen Schlägereyen sich ergeben hat, daß dieselben größtentheils durch die immer mehr einreissende Spielsucht entstehen ... : Cassel, den 29ten Julii / Fürstl. Hessische Regierung hierselbst
Hessen-Kassel / Regierung (Hrsg.)Cassel, 1802[Über Hausverkauf] / ... decretum Hanau den 2. Juli 1802 Kurfürstl. Hess. Regierung hierselbst
Hessen-Kassel / Regierung (Hrsg.) ; Grafschaft HanauHanau, 1802