ZI
bey der Noht-Tauffe zu verhalten.
— § ?
Dieses wäre also/ wessen man die geschworne Frauen/insonderheit die Hebammen und deren Beyläufferinnen / ihres schweren Amts halber zu berichten j zu erinnern und zu ermahnen für höchst nöhtig ermessen ; und ob zwar übrigens nicht ohne ist / daß noch verschiedene andere wunderbare und gefährliche Zufalle / welche dieser Ordnung nicht einverleibet sind / sich zutragen und ereignen können: so lebt man jedoch der ungezweiffelten Zuversicht / alle gottsfürchtige und ver- nünfftige Hebammen werden sich bey allen Zufällen / mit möglichster Vorsichtigkeit pflichtmäffg in acht zu nehmen wissen: mithin wohl bedencken / daß sie in einem höchst-wichtigen und höchst-gefährlichen Amt leben/darüber sie GOtt dem Allwissenden und Allergerechtesten Richter/ der ihre Treu und Fleiß nach demExempel derEbraischenWeh-Mütter inEgypten zwar reichlich belohnen / hingegen aber auch ihre Untreu und Unfleiß zeitlich und ewig straffen wird/ dermaleinst schwere Rechenschafft zu geben haben: Dannenhero sie sich in allen Nöhten zu seiner Göttlichen Hülff und Barmherzigkeit zu wenden/und dieselbe inbrünstig anzuflehen haben/daß/er als der' rechte Datier/welcher keinen Gefallen hat an denSchmerhcn seiner Kinder / um des theuren Derdiensts willen seines liebsten Sohnes / unsers HErrn und Heylandes IEsu Christi / so des Fleisches und Blutes der Kinder theilhafftig worden ist / sich ihrer erbarmen/und sie in ihrer Angst und Pein zu einer förder- samen frölichen Entbindung den lieblichen Trost des H. Geistes empfinden laßen wolle. In gewisser bester Zuversicht/daß sie nicht unerhöret bleiben / sondern in ihren schweren Verrichtungen/nach seinem vätterlichen Willen glücklich und gesegnet styn werden. Dieser Dreyeinige grosse GOtt / wolle alle schwangere und gebährende Frauen für allen Unglücks- Fallen valterlich bewahren/und ihnen zu rechter Zeit einen erfreulichen und frölichen Anblick gnädiglich verleihen.' Amen.
ENDE.