V er reich inst der Kalsenärzte in Frankfurt a. M.

a. Wohnung. L* Arttber. 9

Aniber. 1 Her r Dr. BlM^LiMiMLLhen^L4^

sssrüerj Alte Nvthhvfstr. 8.

Lauere, Kaiserhofstr. 15.

Lachmann, Nene Mainzerstr.70.

Schwenck, Bleichstr. 24.

Wohlfahrt, neue Zeit 1.

Kramer, s J!ibbaftr. 50 n.

Laiidmann, Stanfenstr. 21-.

d. Sprechstunden In den Monaten Mai bis August: '

Vormittags 78 Uhr Nachmittags 34 Uhr.

"

3

n

4

5

0

7

8

Herr Dr. Liermann, Krögerstr. 2.

10

Rennert, Bleichstr. 2.

11

Müller, Höhenstr. 30.

12

Olle. Bergerstr. 140.

13

Küppers,'Zeit 13.

14

Bitich, Schnlstr. 00.

15

Nohstadt, Schifferstr. 44.

In den^liSrigen Monaten:

Vorpüttags 7K8K Uhr Nachmittags 34 Uhr.

Gegenwärtige Karte dient als Legitimation gegenüber der Kasse und dem Kassenarzte.

Der Vorzeiger dieser Karte gilt der Kasse gegenüber als zur Empfang- nähme von Zahlungen für das umstehend genannte Kassenmitglied berechtigt. @5c|| Die Kasse ist befugt, jedoch nicht verpflichtet, dessen Legitimation zu prüfen.

Bei Wohnungswechsel ist diese Karte mit dem vom Arbeitgeber einzureichenden Veränderungszettel bei der Kaffe vorzulegen, damit der neue Arztbezirk darauf eingetragen wird, andernfalls ist im Erkrankniigsfalle der Kaffenarzt nicht berechtigt, ärztlichen Beistand zu gewähren.