V er reich inst der Kalsenärzte in Frankfurt a. M.
a. Wohnung. L* Arttber. 9
Aniber. 1 Her r Dr. BlM^LiMiMLLhen^L4^
„ sssrüerj Alte Nvthhvfstr. 8.
Lauere, Kaiserhofstr. 15.
Lachmann, Nene Mainzerstr.70.
Schwenck, Bleichstr. 24.
Wohlfahrt, neue Zeit 1.
Kramer, s J!ibbaftr. 50 n.
Laiidmann, Stanfenstr. 21-.
d. Sprechstunden In den Monaten Mai bis August: '
Vormittags 7—8 Uhr Nachmittags 3—4 Uhr.
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Herr Dr. Liermann, Krögerstr. 2.
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„ Rennert, Bleichstr. 2.
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„ Müller, Höhenstr. 30.
12 „
„ Olle. Bergerstr. 140.
13 „
„ Küppers,'Zeit 13.
14 „
„ Bitich, Schnlstr. 00.
15 „
„ Nohstadt, Schifferstr. 44.
In den^liSrigen Monaten:
Vorpüttags 7K—8K Uhr Nachmittags 3—4 Uhr.
Gegenwärtige Karte dient als Legitimation gegenüber der Kasse und dem Kassenarzte.
Der Vorzeiger dieser Karte gilt der Kasse gegenüber als zur Empfang- nähme von Zahlungen für das umstehend genannte Kassenmitglied berechtigt. @5c|| Die Kasse ist befugt, jedoch nicht verpflichtet, dessen Legitimation zu prüfen.
Bei Wohnungswechsel ist diese Karte — mit dem vom Arbeitgeber einzureichenden Veränderungszettel — bei der Kaffe vorzulegen, damit der neue Arztbezirk darauf eingetragen wird, andernfalls ist im Erkrankniigsfalle der Kaffenarzt nicht berechtigt, ärztlichen Beistand zu gewähren.